Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) abgeben
ELSTER · Unternehmer

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Mit Zertifikatsdatei auf elster.de einloggen. Unter „Formulare & Leistungen“ die UStVA auswählen.
Umsatzsteuer auf eigene Rechnungen (Ausgangsrechnungen) berechnen. Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
Umsatzsteuer, Vorsteuer, steuerfreie Umsätze, innergemeinschaftliche Leistungen eintragen.
Authentifiziert an das Finanzamt übermitteln. Bestätigung mit Transferticket speichern.
Wenn Umsatzsteuer > Vorsteuer: Zahllast an das Finanzamt überweisen. Bei Überschuss: Erstattung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| ELSTER-Nutzung | Kostenlos |
| UStVA-Übermittlung | Kostenlos |
| Dauerfristverlängerung | 1/11 der Jahressteuer als Sondervorauszahlung |
| Steuerberater (optional) | Ab ca. 50–100 EUR/Monat |
Verspätungszuschlag: bis zu 10% der festgesetzten Steuer. Säumniszuschlag: 1% pro angefangenem Monat.
Eingangsrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer können abgezogen werden. Vorsteuer immer geltend machen!
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, brauchen Sie KEINE UStVA. Aber Vorsicht: Wer auf Rechnungen USt ausweist, muss sie auch abführen.