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Behördengänge Rundfunkbeitrag

ARD ZDF Deutschlandradio · Beitragsservice

8 Behördengänge verfügbar

Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) beträgt 18,36 EUR pro Monat pro Wohnung — unabhängig von der Anzahl der Bewohner oder Geräte. In Deutschland sind rund 46 Millionen Wohnungen beitragspflichtig.

Befreiungen (Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe) und Ermäßigungen (Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF) sind möglich. Seit dem BVerfG-Urteil 2018 entfällt die Doppelzahlung für Nebenwohnungen.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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Anmeldung & Abmeldung

Befreiung & Ermäßigung

Probleme & Rechtsbehelfe

Nützliche Informationen

Beitrag 18,36 EUR/Monat
Pro Wohnung
Seit 2024 unverändert
Beitragsservice 50656 Köln
01806 999 555 10
Mo–Fr 7:00–19:00
Befreiung Bürgergeld, BAföG
Sozialhilfe, Grundsicherung
Antrag erforderlich
Nebenwohnung Keine Doppelzahlung
BVerfG-Urteil 2018
Seit 01.11.2019
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Rundfunkbeitrag

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

18,36 EUR pro Monat pro Wohnung. Der Beitrag ist seit 2024 unverändert. Eine Erhöhung auf 18,94 EUR wurde von den Ministerpräsidenten blockiert.

Wer kann sich befreien lassen?

Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG, Asylbewerberleistungen, Blindenhilfe und Taubblindengeld. Antrag erforderlich — keine automatische Befreiung.

Muss ich für meine Zweitwohnung zahlen?

Nein! Seit dem BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 ist die Doppelzahlung verfassungswidrig. Befreiung muss beantragt werden (Frist: 3 Monate).

Kann ich den Rundfunkbeitrag einfach kündigen?

Nein. Abmeldung nur mit anerkanntem Grund: Aufgabe der Wohnung, Zusammenzug mit Beitragszahler, Umzug ins Ausland, Pflegeheim oder Tod.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Festsetzungsbescheid → Säumniszuschlag (min. 8 EUR) → Zwangsvollstreckung (Kontopfändung). Ratenzahlung ist aber möglich.

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