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Wohnung abmelden (Rundfunkbeitrag)

Beitragsservice · ARD ZDF Deutschlandradio

Online / PostRundfunkbeitrag.de

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Kündigung
Nur mit Grund
📋
Benötigt
Beitragsnummer

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Abmeldegrund prüfen

Eine Abmeldung ist NUR möglich bei: Aufgabe der Wohnung, Zusammenzug mit beitragspflichtiger Person, Umzug ins Ausland, Einzug ins Pflegeheim oder Tod.

2

Formular ausfüllen

Online auf rundfunkbeitrag.de oder als PDF. Geben Sie Ihre Beitragsnummer und den Abmeldegrund an.

3

Nachweis beilegen

Je nach Grund: Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, Sterbeurkunde, Beitragsnummer des Mitbewohners etc.

4

Formular absenden

Per Post an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Oder online einreichen.

5

Bestätigung abwarten

Der Beitragsservice bestätigt die Abmeldung schriftlich. Eventuell gezahlte Beiträge werden erstattet.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AbmeldungKostenlos
Ggf. RückerstattungZu viel gezahlte Beiträge werden erstattet
Porto (bei Postversand)Ca. 0,85 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Nachweis abgemeldet

Die Abmeldung wird abgelehnt, wenn kein Nachweis für den Abmeldegrund vorliegt.

❌ Per E-Mail gekündigt

Der Beitragsservice akzeptiert keine Abmeldungen per E-Mail. Nur schriftlich oder online.

❌ Nach Umzug nicht abgemeldet

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich UMMELDEN, nicht abmelden. Der Beitrag läuft weiter.

❓ Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Rundfunkbeitrag einfach kündigen?
Nein. Eine Abmeldung ist nur mit anerkanntem Grund möglich: Aufgabe der Wohnung, Zusammenzug, Auslandsumzug, Pflegeheim oder Tod.
Was passiert mit zu viel gezahlten Beiträgen?
Zu viel gezahlte Beiträge werden nach der Abmeldung automatisch erstattet.
Wer meldet im Todesfall ab?
Die Erben oder Angehörigen müssen die Abmeldung vornehmen. Sterbeurkunde beilegen.
Muss ich bei Umzug abmelden?
Nein. Bei Umzug innerhalb Deutschlands nur ummelden (Adressänderung). Abmeldung nur bei Aufgabe der Wohnung.

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