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Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen

Beitragsservice · Beitragsbefreiung

Online / PostRundfunkbeitrag.de

📋 Auf einen Blick

💰
Beitrag
0 EUR
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Nachweis
Leistungsbescheid
Rückwirkend
Bis 3 Jahre

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Befreiungsgrund prüfen

Berechtigt sind Empfänger von: Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG, Asylbewerberleistungen, Blindenhilfe, Taubblindengeld.

2

Leistungsbescheid bereitlegen

Sie benötigen eine gut lesbare Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheids. Der Bescheid muss den Leistungszeitraum zeigen.

3

Antrag ausfüllen

Online auf rundfunkbeitrag.de oder als PDF-Formular. Beitragsnummer und persönliche Daten angeben.

4

Antrag + Nachweis senden

Per Post an den Beitragsservice (50656 Köln) oder online hochladen.

5

Befreiungsbescheid erhalten

Der Beitragsservice bestätigt die Befreiung für den Zeitraum des Leistungsbezugs. Bei neuem Bescheid: erneut beantragen!

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Bei Bewilligung0 EUR Rundfunkbeitrag
Rückwirkende BefreiungBis zu 3 Jahre rückwirkend möglich
Ohne Befreiung18,36 EUR/Monat

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Befreiung nicht beantragt

Die Befreiung kommt NICHT automatisch. Ohne Antrag zahlen Sie weiter.

❌ Alten Bescheid eingereicht

Der Leistungsbescheid muss aktuell sein und den laufenden Zeitraum abdecken.

❌ Befreiung nicht verlängert

Bei neuem Leistungsbescheid müssen Sie die Befreiung erneut beantragen — sie verlängert sich nicht automatisch.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer kann sich befreien lassen?
Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG, Asylbewerberleistungen, Blindenhilfe und Taubblindengeld.
Geht die Befreiung rückwirkend?
Ja, bis zu 3 Jahre rückwirkend. Am besten innerhalb von 2 Monaten nach Leistungsbeginn beantragen.
Sind Rentner befreit?
Nicht automatisch. Nur Rentner mit Grundsicherung im Alter (§41 SGB XII) können sich befreien lassen.
Muss ich bei jedem neuen Bescheid neu beantragen?
Ja. Bei jedem neuen Leistungsbescheid muss die Befreiung erneut beantragt werden.

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