Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen
Beitragsservice · Beitragsbefreiung

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Berechtigt sind Empfänger von: Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG, Asylbewerberleistungen, Blindenhilfe, Taubblindengeld.
Sie benötigen eine gut lesbare Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheids. Der Bescheid muss den Leistungszeitraum zeigen.
Online auf rundfunkbeitrag.de oder als PDF-Formular. Beitragsnummer und persönliche Daten angeben.
Per Post an den Beitragsservice (50656 Köln) oder online hochladen.
Der Beitragsservice bestätigt die Befreiung für den Zeitraum des Leistungsbezugs. Bei neuem Bescheid: erneut beantragen!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Bei Bewilligung | 0 EUR Rundfunkbeitrag |
| Rückwirkende Befreiung | Bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich |
| Ohne Befreiung | 18,36 EUR/Monat |
Die Befreiung kommt NICHT automatisch. Ohne Antrag zahlen Sie weiter.
Der Leistungsbescheid muss aktuell sein und den laufenden Zeitraum abdecken.
Bei neuem Leistungsbescheid müssen Sie die Befreiung erneut beantragen — sie verlängert sich nicht automatisch.