Ermäßigung beantragen (6,12 EUR/Monat)
Beitragsservice · Beitragsermäßigung

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Ermäßigungs-berechtigt sind Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF, Blinde/Sehbehinderte (GdB 60+), Hörgeschädigte (GdB 50+), Schwerbehinderte (GdB 80+) die keine öffentlichen Veranstaltungen besuchen können.
Online auf rundfunkbeitrag.de oder als PDF. Beitragsnummer angeben.
Gut lesbare Kopie: Vorderseite UND Rückseite. Alternativ: Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt.
Per Post an den Beitragsservice oder online hochladen.
Bei Bewilligung: nur noch 6,12 EUR/Monat statt 18,36 EUR.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Mit Ermäßigung | 6,12 EUR/Monat |
| Ohne Ermäßigung | 18,36 EUR/Monat |
| Ersparnis | 12,24 EUR/Monat (146,88 EUR/Jahr) |
| Antragstellung | Kostenlos |
Beide Seiten des Schwerbehindertenausweises sind erforderlich. Die Rückseite zeigt die Merkzeichen.
Ohne Merkzeichen RF ist keine Ermäßigung möglich. Antrag beim Versorgungsamt stellen.
Bei abgelaufenem Ausweis: Verlängerung beim Versorgungsamt beantragen und neue Kopie einsenden.