Befreiung Nebenwohnung (Zweitwohnung)
Beitragsservice · Nebenwohnungsbefreiung

Beitragsservice · Nebenwohnungsbefreiung
Sie haben eine Haupt- und eine Nebenwohnung (oder Ihr Ehepartner/Lebenspartner lebt in einer separaten Wohnung)? Dann müssen Sie nicht doppelt zahlen.
Meldebescheinigung für BEIDE Wohnungen beim Bürgeramt (ca. 5–10 EUR pro Stück).
Das spezielle Formular „Befreiung Nebenwohnung“ auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen.
Per Post mit Meldebescheinigungen an den Beitragsservice. Online nur ohne Nachweise möglich.
Die Nebenwohnung wird befreit. Sie zahlen nur noch für die Hauptwohnung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Meldebescheinigungen (2x) | Ca. 10–20 EUR |
| Ersparnis bei Bewilligung | 18,36 EUR/Monat = 220,32 EUR/Jahr |
Bei Antrag nach 3 Monaten: Befreiung erst ab Antragsmonat, nicht rückwirkend ab Einzug.
Ohne Nachweis beider Wohnungen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Wenn die Hauptwohnung abgemeldet wird, entfällt die Nebenwohnungsbefreiung. Neue Zuordnung nötig.