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Befreiung Nebenwohnung (Zweitwohnung)

Beitragsservice · Nebenwohnungsbefreiung

Online / PostRundfunkbeitrag.de

📋 Auf einen Blick

💰
Ersparnis
18,36 EUR/Monat
⚖️
Grundlage
BVerfG 18.07.2018
📋
Nachweis
Meldebescheinigung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Anspruch prüfen

Sie haben eine Haupt- und eine Nebenwohnung (oder Ihr Ehepartner/Lebenspartner lebt in einer separaten Wohnung)? Dann müssen Sie nicht doppelt zahlen.

2

Meldebescheinigungen besorgen

Meldebescheinigung für BEIDE Wohnungen beim Bürgeramt (ca. 5–10 EUR pro Stück).

3

Formular ausfüllen

Das spezielle Formular „Befreiung Nebenwohnung“ auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen.

4

Antrag absenden

Per Post mit Meldebescheinigungen an den Beitragsservice. Online nur ohne Nachweise möglich.

5

Befreiung erhalten

Die Nebenwohnung wird befreit. Sie zahlen nur noch für die Hauptwohnung.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Meldebescheinigungen (2x)Ca. 10–20 EUR
Ersparnis bei Bewilligung18,36 EUR/Monat = 220,32 EUR/Jahr

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Frist versäumt

Bei Antrag nach 3 Monaten: Befreiung erst ab Antragsmonat, nicht rückwirkend ab Einzug.

❌ Meldebescheinigung vergessen

Ohne Nachweis beider Wohnungen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

❌ Hauptwohnung abgemeldet

Wenn die Hauptwohnung abgemeldet wird, entfällt die Nebenwohnungsbefreiung. Neue Zuordnung nötig.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich für meine Zweitwohnung Rundfunkbeitrag zahlen?
Nein! Seit dem BVerfG-Urteil 2018 müssen Sie für Ihre Nebenwohnung keinen zusätzlichen Beitrag zahlen. Antrag erforderlich.
Wie viel spare ich?
220,32 EUR pro Jahr (18,36 EUR/Monat für die Nebenwohnung).
Gilt das auch für Ehepartner?
Ja. Auch wenn Ehepartner berufsbedingt in getrennten Wohnungen leben, muss nur einmal gezahlt werden.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Innerhalb von 3 Monaten nach Einzug in die Nebenwohnung. Sonst erst ab Antragsmonat.

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