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Ratenzahlung bei Rückständen (Stundung)

Beitragsservice · Zahlungsschwierigkeiten

Telefon / PostRundfunkbeitrag.de

📋 Auf einen Blick

💰
Ratenzahlung
Zinsfrei
Stundung
Bis 2 Jahre
🤝
Vergleich
Möglich

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Rückstände prüfen

Wie hoch sind Ihre Rückstände? Die Höhe steht im Festsetzungsbescheid. Säumniszuschlag: 1% der Schuld, mindestens 8 EUR.

2

Kontakt aufnehmen

Telefonisch: 01806 999 555 10. Oder schriftlich: Formloser Antrag auf Ratenzahlung an den Beitragsservice.

3

Ratenzahlungsvereinbarung

Der Beitragsservice bietet zinsfreie Ratenzahlung an. Die Höhe der Raten richtet sich nach Ihrer finanziellen Situation.

4

Bei Härtefällen: Stundung

In besonderen Situationen: Stundung (Aufschub) bis zu 2 Jahren möglich.

5

Bei hohen Schulden: Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung (kostenlos bei Caritas, Diakonie, AWO) kann einen Vergleich mit dem Beitragsservice vermitteln.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
RatenzahlungZinsfrei
Säumniszuschlag1% der Schuld, mind. 8 EUR
Schuldnerberatung (öffentlich)Kostenlos
Verjährung Rückstände3 Jahre (regulär)
Nach Festsetzungsbescheid30 Jahre Verjährung!

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Rückstände ignoriert

Der Beitragsservice kann vollstrecken: Kontopfändung, Gerichtsvollzieher. Früh handeln!

❌ Festsetzungsbescheid nicht beachtet

Nach einem Festsetzungsbescheid beträgt die Verjährung 30 Jahre statt 3 Jahre.

❌ Keine Befreiung beantragt

Viele Schuldner hätten Anspruch auf Befreiung (Bürgergeld, Sozialhilfe). Erst prüfen, dann Ratenzahlung.

❓ Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Rundfunkbeitrag in Raten zahlen?
Ja. Der Beitragsservice bietet zinsfreie Ratenzahlung an. Kontaktieren Sie den Service telefonisch oder schriftlich.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Festsetzungsbescheid → Säumniszuschlag → Vollstreckung (Kontopfändung). Ignorieren ist die schlechteste Option.
Verjähren Rundfunkbeiträge?
Regulär nach 3 Jahren. Aber nach einem Festsetzungsbescheid erst nach 30 Jahren.
Wo bekomme ich Hilfe?
Schuldnerberatungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO, Kommune) beraten kostenlos und können einen Vergleich vermitteln.

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