Ratenzahlung bei Rückständen (Stundung)
Beitragsservice · Zahlungsschwierigkeiten

Beitragsservice · Zahlungsschwierigkeiten
Wie hoch sind Ihre Rückstände? Die Höhe steht im Festsetzungsbescheid. Säumniszuschlag: 1% der Schuld, mindestens 8 EUR.
Telefonisch: 01806 999 555 10. Oder schriftlich: Formloser Antrag auf Ratenzahlung an den Beitragsservice.
Der Beitragsservice bietet zinsfreie Ratenzahlung an. Die Höhe der Raten richtet sich nach Ihrer finanziellen Situation.
In besonderen Situationen: Stundung (Aufschub) bis zu 2 Jahren möglich.
Die Schuldnerberatung (kostenlos bei Caritas, Diakonie, AWO) kann einen Vergleich mit dem Beitragsservice vermitteln.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Ratenzahlung | Zinsfrei |
| Säumniszuschlag | 1% der Schuld, mind. 8 EUR |
| Schuldnerberatung (öffentlich) | Kostenlos |
| Verjährung Rückstände | 3 Jahre (regulär) |
| Nach Festsetzungsbescheid | 30 Jahre Verjährung! |
Der Beitragsservice kann vollstrecken: Kontopfändung, Gerichtsvollzieher. Früh handeln!
Nach einem Festsetzungsbescheid beträgt die Verjährung 30 Jahre statt 3 Jahre.
Viele Schuldner hätten Anspruch auf Befreiung (Bürgergeld, Sozialhilfe). Erst prüfen, dann Ratenzahlung.