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Widerspruch gegen Beitragsbescheid

Beitragsservice · Rechtsbehelfe

Schriftlich (Post)Rundfunkbeitrag.de

📋 Auf einen Blick

Frist
1 Monat
📝
Form
Schriftlich
⚠️
Wichtig
Weiterzahlen!

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Bescheid prüfen

Prüfen Sie den Beitragsbescheid: Ist der Zeitraum korrekt? Wurden Befreiungen/Ermäßigungen berücksichtigt?

2

Frist beachten

Widerspruch innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Bescheids. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung.

3

Widerspruch verfassen

Formloses Schreiben mit: Name, Beitragsnummer, Aktenzeichen des Bescheids, Begründung des Widerspruchs.

4

Per Einschreiben senden

An: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Einschreiben (Rückschein) für den Nachweis.

5

Widerspruchsbescheid abwarten

Der Beitragsservice prüft den Widerspruch. Bei Ablehnung: Klage beim Verwaltungsgericht (Frist: 1 Monat).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
WiderspruchKostenlos
Einschreiben mit RückscheinCa. 4,65 EUR
Verwaltungsgerichtsklage (bei Ablehnung)Ab ca. 360 EUR Gerichtskosten
Rechtsanwalt (optional)Ab ca. 500 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Frist versäumt

Nach 1 Monat ist der Bescheid rechtskräftig. Ein verspäteter Widerspruch wird abgewiesen.

❌ Zahlung eingestellt

Während des Widerspruchsverfahrens müssen Sie weiterzahlen! Sonst drohen Säumniszuschläge.

❌ Per E-Mail widersprochen

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. E-Mail wird vom Beitragsservice nicht akzeptiert.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich für den Widerspruch?
1 Monat ab Zustellung des Beitragsbescheids. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Muss ich während des Widerspruchs weiterzahlen?
Ja! Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen den Beitrag weiter zahlen.
Was kostet der Widerspruch?
Der Widerspruch selbst ist kostenlos. Nur Porto für Einschreiben (ca. 4,65 EUR).
Was passiert bei Ablehnung?
Sie können innerhalb von 1 Monat Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

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