Widerspruch gegen Beitragsbescheid
Beitragsservice · Rechtsbehelfe

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Prüfen Sie den Beitragsbescheid: Ist der Zeitraum korrekt? Wurden Befreiungen/Ermäßigungen berücksichtigt?
Widerspruch innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Bescheids. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung.
Formloses Schreiben mit: Name, Beitragsnummer, Aktenzeichen des Bescheids, Begründung des Widerspruchs.
An: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Einschreiben (Rückschein) für den Nachweis.
Der Beitragsservice prüft den Widerspruch. Bei Ablehnung: Klage beim Verwaltungsgericht (Frist: 1 Monat).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Widerspruch | Kostenlos |
| Einschreiben mit Rückschein | Ca. 4,65 EUR |
| Verwaltungsgerichtsklage (bei Ablehnung) | Ab ca. 360 EUR Gerichtskosten |
| Rechtsanwalt (optional) | Ab ca. 500 EUR |
Nach 1 Monat ist der Bescheid rechtskräftig. Ein verspäteter Widerspruch wird abgewiesen.
Während des Widerspruchsverfahrens müssen Sie weiterzahlen! Sonst drohen Säumniszuschläge.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. E-Mail wird vom Beitragsservice nicht akzeptiert.