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SCHUFA-Eintrag löschen lassen

SCHUFA · Löschung & Fristen

Schriftlich (Post)SCHUFA.de

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
NEU 2025/2026
18-Monate-Regel
📋
100-Tage-Regel
Einmalige Verzögerung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Datenkopie anfordern

Zuerst kostenlose Datenkopie (Art. 15 DSGVO) anfordern, um alle Einträge und Löschtermine zu sehen.

2

Löschfristen prüfen

100-Tage-Regel: Einmalige Zahlungsverzögerung, innerhalb 100 Tagen bezahlt → sofort gelöscht. 18-Monate-Regel (NEU 2025): Erledigte Negativeinträge werden nach 18 Monaten gelöscht (statt 3 Jahre), wenn keine weiteren Negativmerkmale vorliegen.

3

Löschung beantragen

Schriftlich an: SCHUFA Holding AG, Postfach 102566, 44725 Bochum. Eintrag genau benennen + Nachweis beilegen.

4

Bei Ablehnung: Widerspruch

Wird die Löschung abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen, die Ombudsfrau anrufen oder einen Anwalt beauftragen.

5

Löschung bestätigen

Neue Datenkopie anfordern, um zu prüfen, dass der Eintrag tatsächlich gelöscht wurde.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
LöschungsantragKostenlos
Ombudsfrau-VerfahrenKostenlos
Rechtsanwalt (bei Streit)Ab ca. 300 EUR
DSGVO-Schadensersatz (bei Fehleinträgen)4.000–5.000 EUR (BGH-Rechtsprechung)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Eintrag ignoriert

Negative SCHUFA-Einträge senken Ihren Score massiv. Prüfen und löschen lassen!

❌ Löschfrist nicht geprüft

Viele Einträge könnten längst gelöscht sein. Regelmäßig die Datenkopie anfordern.

❌ Keinen Nachweis beigelegt

Ohne Zahlungsbestätigung oder Erledigungsvermerk kann die SCHUFA nicht löschen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wann wird ein SCHUFA-Eintrag gelöscht?
100 Tage bei einmaliger Verzögerung (bezahlt). 18 Monate bei erledigtem Eintrag (NEU). 3 Jahre bei Standard-Negativeinträgen.
Kann ich falsche Einträge sofort löschen?
Ja! Falsche Einträge müssen sofort gelöscht werden (Art. 16 DSGVO). Die SCHUFA hat 1 Monat Zeit.
Kostet die Löschung etwas?
Nein. Der Löschungsantrag ist kostenlos. Nur bei gerichtlicher Durchsetzung fallen Anwaltskosten an.
Was ist die 18-Monate-Regel?
Seit 01.01.2025: Erledigte Negativeinträge werden nach 18 Monaten gelöscht, wenn keine weiteren Negativmerkmale vorliegen.

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