SCHUFA-Eintrag löschen lassen
SCHUFA · Löschung & Fristen

SCHUFA · Löschung & Fristen
Zuerst kostenlose Datenkopie (Art. 15 DSGVO) anfordern, um alle Einträge und Löschtermine zu sehen.
100-Tage-Regel: Einmalige Zahlungsverzögerung, innerhalb 100 Tagen bezahlt → sofort gelöscht. 18-Monate-Regel (NEU 2025): Erledigte Negativeinträge werden nach 18 Monaten gelöscht (statt 3 Jahre), wenn keine weiteren Negativmerkmale vorliegen.
Schriftlich an: SCHUFA Holding AG, Postfach 102566, 44725 Bochum. Eintrag genau benennen + Nachweis beilegen.
Wird die Löschung abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen, die Ombudsfrau anrufen oder einen Anwalt beauftragen.
Neue Datenkopie anfordern, um zu prüfen, dass der Eintrag tatsächlich gelöscht wurde.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Löschungsantrag | Kostenlos |
| Ombudsfrau-Verfahren | Kostenlos |
| Rechtsanwalt (bei Streit) | Ab ca. 300 EUR |
| DSGVO-Schadensersatz (bei Fehleinträgen) | 4.000–5.000 EUR (BGH-Rechtsprechung) |
Negative SCHUFA-Einträge senken Ihren Score massiv. Prüfen und löschen lassen!
Viele Einträge könnten längst gelöscht sein. Regelmäßig die Datenkopie anfordern.
Ohne Zahlungsbestätigung oder Erledigungsvermerk kann die SCHUFA nicht löschen.