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Identitätsdiebstahl bei SCHUFA melden

SCHUFA · Betrugsschutz

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
🛡️
Schutz
Warnvermerk
👮
Voraussetzung
Polizeianzeige

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Polizeianzeige erstatten

Sofort bei der Polizei (online oder persönlich) Anzeige wegen Identitätsdiebstahls erstatten.

2

Bankkonten/Karten sperren

Alle betroffenen Bankkonten und Kreditkarten sofort sperren. Sperr-Notruf: 116 116.

3

Passwörter ändern

Alle Passwörter für Online-Banking, E-Mail, Online-Shops sofort ändern.

4

SCHUFA informieren

Formular „Einmeldung Identitätsbetrug“ auf schufa.de ausfüllen. Polizeianzeige und Ausweiskopie beilegen.

5

Warnvermerk erhalten

Die SCHUFA speichert einen Warnvermerk für 4 Kalenderjahre. Unternehmen sehen bei Anfragen eine Warnung.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Meldung bei SCHUFAKostenlos
PolizeianzeigeKostenlos
Sperr-Notruf 116 116Kostenlos
WarnvermerkKostenlos (4 Jahre)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Zu spät reagiert

Je länger Sie warten, desto mehr Verträge können Betrüger in Ihrem Namen abschließen.

❌ Keine Polizeianzeige

Ohne Polizeianzeige kann die SCHUFA keinen Warnvermerk setzen.

❌ Betrugsverträge bezahlt

Zahlen Sie KEINE Rechnungen für Verträge, die Sie nicht abgeschlossen haben. Schriftlich widersprechen!

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Meldung bei der SCHUFA?
Kostenlos. Sowohl die Meldung als auch der Warnvermerk sind kostenlos.
Wie lange wird der Warnvermerk gespeichert?
4 Kalenderjahre ab Einmeldung. Unternehmen sehen bei Anfragen eine Warnung.
Hafte ich für betrügerische Verträge?
Nein! Verträge, die ohne Ihr Wissen abgeschlossen wurden, sind nichtig.
Was tun, wenn ich betrogene Rechnungen bekomme?
Nicht zahlen! Schriftlich widersprechen und auf die Polizeianzeige verweisen.

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