Widerspruch bei falschem SCHUFA-Eintrag
SCHUFA · Datenschutz-Beschwerde

SCHUFA · Datenschutz-Beschwerde
Zuerst kostenlose Datenkopie holen, um den fehlerhaften Eintrag genau zu identifizieren.
Schriftlich an: SCHUFA Holding AG, Postfach 102566, 44725 Bochum. Fehlerhaften Eintrag benennen + Nachweise beilegen.
Die SCHUFA hat 1 Monat Zeit, den Eintrag zu prüfen. Währenddessen wird der Eintrag als „bestritten“ markiert.
Kostenlose Schlichtung durch die SCHUFA-Ombudsfrau: Postfach 5280, 65042 Wiesbaden.
Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde (Art. 77 DSGVO) oder Klage auf Löschung + Schadensersatz.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Widerspruch bei SCHUFA | Kostenlos |
| Ombudsfrau-Verfahren | Kostenlos |
| Datenschutzbehörde | Kostenlos |
| Rechtsanwalt | Ab ca. 300 EUR |
| DSGVO-Schadensersatz (BGH) | 4.000–5.000 EUR |
Der Widerspruch muss SCHRIFTLICH erfolgen (per Post oder Online-Formular). Mündlich reicht nicht.
Ohne Belege für die Fehlerhaftigkeit wird der Widerspruch abgelehnt.
Erst die kostenlosen Stufen (SCHUFA-Widerspruch, Ombudsfrau) ausschöpfen, bevor Sie Anwaltskosten investieren.