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Behördengänge Datenschutzbehörde

DSGVO · Datenschutz · Betroffenenrechte

7 Behördengänge verfügbar

Die Datenschutzbehörden überwachen die Einhaltung der DSGVO in Deutschland. Der BfDI (Bundesbeauftragter für Datenschutz) ist für Bundesbehörden zuständig, die 16 Landesdatenschutzbehörden für private Unternehmen.

Alle Beschwerden und Betroffenenrechte sind kostenlos. Bußgelder für Verstöße: bis 20 Mio. EUR oder 4% des Jahresumsatzes.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde BfDI (Bund) + 16 Landesdatenschutzbehörden
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Betroffenenrechte (kostenlos)

Beschwerde & Durchsetzung

Für Unternehmen

Nützliche Informationen

Beschwerde Kostenlos
Online/Post/E-Mail
Art. 77 DSGVO
Betroffenenrechte Auskunft, Löschung
Widerspruch
Alles kostenlos
Fristen 1 Monat Antwort
72h Datenpanne
Max. 3 Monate
Bußgelder Bis 20 Mio. EUR
Oder 4% Umsatz
Für Unternehmen
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Datenschutzbehörde

Kostet die DSGVO-Beschwerde etwas?

Nein! Alle Beschwerden und Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch) sind komplett kostenlos.

Wo beschwere ich mich?

BfDI (Bundesbehörden) oder Landesdatenschutzbehörde (private Unternehmen). Sie dürfen sich bei der Behörde Ihres Wohnsitzes beschweren.

Wie lange hat ein Unternehmen für die Auskunft?

1 Monat nach Antrag. Bei Komplexität: max. 3 Monate (muss mitgeteilt werden). Keine Antwort? Beschwerde!

Kann ich Schadensersatz fordern?

Ja! Art. 82 DSGVO: 100–5.000 EUR je nach Verstoß. Auch immaterieller Schaden (Angst, Kontrollverlust) ist ersatzfähig.

Was droht Unternehmen bei DSGVO-Verstoß?

Bußgeld bis 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Plus Schadensersatz an Betroffene.

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