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Behördengänge Bauamt

Bauordnung · Genehmigungen · Stadtplanung

8 Behördengänge verfügbar

Das Bauamt (Bauaufsichtsbehörde) ist zuständig für alle baulichen Maßnahmen: Baugenehmigungen, Bauvoranfragen, Nutzungsänderungen, Abrissgenehmigungen und die Überwachung der Bauordnung.

Die Kosten und Verfahren variieren je nach Bundesland und Kommune. Grundlage ist die jeweilige Landesbauordnung (LBO) und das Baugesetzbuch (BauGB).

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Bauaufsichtsbehörde (Kommune / Kreis)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
AmtsDeutschland.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Genehmigungen

Planung & Information

Nützliche Informationen

Baugenehmigung 0,5–1% der Bausumme
Architekt Pflicht
4 Wochen–3 Monate
Bauvoranfrage 50–5.000 EUR
Formlos oder förmlich
Bauvorbescheid 2–3 Jahre
Verfahrensfrei Ohne Genehmigung
Gartenhaus, Carport, Zaun
Grenzen je Bundesland
Schwarzbau Bußgeld bis 500.000 EUR
Verjährt NICHT
Nachträgliche Genehmigung möglich
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Bauamt

Was kostet eine Baugenehmigung?

0,5–1% der Bausumme. Bei 300.000 EUR: ca. 1.500–3.000 EUR. Plus Architekt (3.000–8.000 EUR) und Statik (2.000–5.000 EUR).

Brauche ich immer einen Architekten?

Für Baugenehmigungen: ja (Bauvorlageberechtigung). Für formlose Bauvoranfragen, verfahrensfreie Vorhaben und Bebauungsplan-Einsicht: nein.

Was kann ich ohne Genehmigung bauen?

Kleine Vorhaben sind verfahrensfrei: Gartenhäuser (bis 10–75 m² je Bundesland), Carports, Zäune, Terrassenüberdachungen. Aber: Vorschriften gelten trotzdem!

Was passiert bei Schwarzbau?

Bußgeld 75–500.000 EUR, Nutzungsuntersagung, ggf. Rückbau. Schwarzbauten verjähren nicht. Nachträgliche Genehmigung ist möglich.

Was ist eine Bauvoranfrage?

Klärt vorab, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist. Formlos (50–200 EUR, unverbindlich) oder förmlich (400–5.000 EUR, bindend für 2–3 Jahre).

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