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Behördengänge Umweltamt

Umwelt- & Naturschutz · Wasser · Abfall

8 Behördengänge verfügbar

Das Umweltamt ist zuständig für Umwelt- und Naturschutz, Wasserwirtschaft, Abfallentsorgung, Lärmschutz und Bodenschutz. Von der Umweltplakette über die Baumfällgenehmigung bis zur Immissionsschutzgenehmigung — hier finden Sie alle Behördengänge.

Wichtig: Die grüne Plakette (Euro 4) ist in über 50 Umweltzonen Pflicht. Und wer einen Brunnen bohrt, muss dies beim Umweltamt anzeigen (Bußgeld bis 50.000 EUR!).

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Umweltamt (Gemeinde / Kreis / Land)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
AmtsDeutschland.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Bürger & Alltag

Wasser & Boden

Gewerbe & Industrie

Nützliche Informationen

Umweltplakette 5–15 EUR
Pflicht in 50+ Zonen
100 EUR Bußgeld ohne
Baumfällung 25–85 EUR
Nur Okt–Feb
Ersatzpflanzung Pflicht
Brunnen bohren 25–300 EUR Genehmigung
Anzeigepflicht!
50.000 EUR Bußgeld
Altlasten 25–500 EUR Auskunft
Vor Grundstückskauf!
Haftung als Eigentümer
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Umweltamt

Was kostet die Umweltplakette?

5–15 EUR je nach Bezugsweg. Zulassungsstelle: 5–8 EUR. Online: 10–15 EUR. Pflicht in über 50 Umweltzonen.

Wann darf ich Bäume fällen?

Nur vom 1. Oktober bis 28. Februar (BNatSchG §39, Brutschutz). Genehmigung ab 80–100 cm Stammumfang (je Kommune).

Brauche ich für einen Gartenbrunnen eine Genehmigung?

Ja! Mindestens eine Anzeige beim Umweltamt ist Pflicht. Ohne Anzeige: Bußgeld bis 50.000 EUR.

Was kostet die Sperrmüllabholung?

Oft 1x/Jahr kostenlos. Weitere Abholungen: 15–80 EUR. Illegale Entsorgung: bis 5.000 EUR Bußgeld.

Was ist eine Altlastenauskunft?

Auskunft über Bodenbelastungen eines Grundstücks: 25–500 EUR. Vor dem Kauf empfohlen — als Eigentümer haften Sie für Altlasten!

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