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Behördengänge Wohngeldstelle

Mietzuschuss · Lastenzuschuss · Wohngeld-Plus

6 Behördengänge verfügbar

Die Wohngeldstelle ist zuständig für Wohngeld — einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 erhalten rund 1,9 Millionen Haushalte durchschnittlich 370 EUR pro Monat.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (für Mieter) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer). Die Heizkostenkomponente (+1,20 EUR/m²) und Klimakomponente (+0,40 EUR/m²) sind seit 2023 automatisch enthalten.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Wohngeldstelle (Gemeinde / Stadt / Kreis)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Antrag & Leistungen

Verwaltung & Rechtsbehelfe

Nützliche Informationen

Wohngeld Avg. 370 EUR/Monat
Verdoppelt seit 2023
Wohngeld-Plus-Reform
Mietzuschuss Für Mieter
Einkommensgrenzen
1 Pers. ca. 1.443 EUR
Bewilligung 12 Monate
4–12 Wochen Bearbeitung
Rechtzeitig verlängern!
Klage gebührenfrei Widerspruch kostenlos
Sozialgericht kostenlos
Kein Kostenrisiko
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Wohngeldstelle

Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Durchschnittlich 370 EUR/Monat (nach Wohngeld-Plus). Abhängig von Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Mietstufe der Gemeinde.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen, die KEIN Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Einkommensgrenzen: 1 Person ca. 1.443 EUR (Mietstufe 1).

Muss ich den Heizkostenzuschuss extra beantragen?

Nein! Die Heizkostenkomponente (+1,20 EUR/m²) und Klimakomponente (+0,40 EUR/m²) sind seit 2023 automatisch im Wohngeld enthalten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

4–12 Wochen. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate. Danach: Weiterleistungsantrag 2 Monate vorher stellen!

Kostet die Klage gegen den Bescheid etwas?

Nein! Klagen vor dem Sozialgericht sind in Wohngeld-Sachen komplett gebührenfrei.

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