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Behördengänge Wohnungsamt

Sozialer Wohnungsbau · Mietrecht · Wohnraumschutz

8 Behördengänge verfügbar

Das Wohnungsamt ist zuständig für sozialen Wohnungsbau, Wohnberechtigungsscheine (WBS), Mietrecht und Wohnraumschutz. In Zeiten steigender Mieten ist der WBS für viele Haushalte der Schlüssel zu bezahlbarem Wohnraum.

NEU 2026: Sachsen erhöht die Einkommensgrenzen um bis zu 22,1%. Die Mietpreisbremse gilt in 627+ Gemeinden. Und die KfW-Förderung bietet bis zu 270.000 EUR für Familien.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Wohnungsamt (Bezirksamt / Kommune)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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WBS & Sozialwohnung

Mietrecht & Wohnraumschutz

Förderung

Nützliche Informationen

WBS Wohnberechtigungsschein
Gültig 1 Jahr
Einkommensgrenzen je Bundesland
Sozialwohnungen 6–10 EUR/m²
40–60% unter Markt
WBS erforderlich
Mietpreisbremse Max. +10% über Mietspiegel
627+ Gemeinden
Rüge an Vermieter
KfW-Förderung Bis 270.000 EUR
Für Familien (KfW 300)
Über Hausbank beantragen
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Wohnungsamt

Was ist ein WBS (Wohnberechtigungsschein)?

Der WBS berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung mit günstiger Miete (6–10 EUR/m²). Voraussetzung: Einkommen unter der Grenze des Bundeslandes.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den WBS?

Je nach Bundesland: Berlin 16.800 EUR (1 Person), NRW 19.000 EUR, Sachsen 20.520 EUR (NEU 2026). Pro weitere Person ca. 50% mehr.

Was kostet eine Sozialwohnung?

Ca. 6–10 EUR/m² — das sind 40–60% weniger als die Marktmiete. Berlin: ca. 6–7,50, München: ca. 7–10 EUR/m².

Was ist die Mietpreisbremse?

Neue Mieten dürfen max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) liegen. Gilt in 627+ Gemeinden. Verstoß: Rüge + Rückerstattung.

Wie bekomme ich einen Dringlichkeitsschein?

Bei drohender Obdachlosigkeit, Räumungsklage, häuslicher Gewalt. Persönlich beim Wohnungsamt. Bevorzugte Wohnungsvermittlung.

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