Abrissgenehmigung beantragen
Bauamt · Rückbau

Bauamt · Rückbau
In manchen Bundesländern (z. B. Bayern) reicht eine Abbruchanzeige. In anderen ist eine volle Genehmigung nötig.
Vor dem Abriss: Prüfung auf Asbest, PCB und andere Schadstoffe. Pflicht bei Gebäuden vor 1993.
Wohin mit dem Bauschutt? Trennung nach Materialien, zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragen.
Alle Unterlagen beim Bauamt einreichen. Standsicherheitsnachweis für Nachbargebäude nicht vergessen.
Nach Genehmigung: Abriss durch Fachfirma. Baubeginn beim Bauamt anzeigen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Abrissgenehmigung (Gebühren) | 100–1.500 EUR |
| Schadstoffgutachten | 300–1.500 EUR |
| Abrisskosten (Firma) | 50–150 EUR/m³ umbauter Raum |
| Entsorgung (Bauschutt) | 30–80 EUR/Tonne |
| Entsorgung (Sondermüll/Asbest) | Ab 200 EUR/Tonne |
Schwarzer Abriss: Bußgeld + ggf. Wiederaufbaupflicht bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Ohne Schadstoffprüfung drohen Geldbußen und Gesundheitsgefährdung. Pflicht bei Gebäuden vor 1993.
Der Standsicherheitsnachweis für angrenzende Gebäude ist Pflicht — sonst Haftungsrisiko.