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Abrissgenehmigung beantragen

Bauamt · Rückbau

SchriftlichAbriss Info

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
100–1.500 EUR
Dauer
1–3 Monate
📋
Variiert
Nach Bundesland

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Genehmigungspflicht prüfen

In manchen Bundesländern (z. B. Bayern) reicht eine Abbruchanzeige. In anderen ist eine volle Genehmigung nötig.

2

Schadstoffuntersuchung

Vor dem Abriss: Prüfung auf Asbest, PCB und andere Schadstoffe. Pflicht bei Gebäuden vor 1993.

3

Entsorgungskonzept erstellen

Wohin mit dem Bauschutt? Trennung nach Materialien, zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragen.

4

Antrag einreichen

Alle Unterlagen beim Bauamt einreichen. Standsicherheitsnachweis für Nachbargebäude nicht vergessen.

5

Genehmigung erhalten + Abriss durchführen

Nach Genehmigung: Abriss durch Fachfirma. Baubeginn beim Bauamt anzeigen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Abrissgenehmigung (Gebühren)100–1.500 EUR
Schadstoffgutachten300–1.500 EUR
Abrisskosten (Firma)50–150 EUR/m³ umbauter Raum
Entsorgung (Bauschutt)30–80 EUR/Tonne
Entsorgung (Sondermüll/Asbest)Ab 200 EUR/Tonne

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Genehmigung abgerissen

Schwarzer Abriss: Bußgeld + ggf. Wiederaufbaupflicht bei denkmalgeschützten Gebäuden.

❌ Asbest nicht geprüft

Ohne Schadstoffprüfung drohen Geldbußen und Gesundheitsgefährdung. Pflicht bei Gebäuden vor 1993.

❌ Nachbargebäude nicht gesichert

Der Standsicherheitsnachweis für angrenzende Gebäude ist Pflicht — sonst Haftungsrisiko.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Abrissgenehmigung?
100–1.500 EUR Verwaltungsgebühren. Plus Schadstoffgutachten (300–1.500 EUR) und Abrisskosten (50–150 EUR/m³).
Brauche ich immer eine Genehmigung?
Je nach Bundesland. In Bayern reicht oft eine Anzeige (4 Wochen vor Beginn). In anderen Ländern: volle Genehmigung.
Was ist mit Asbest?
Bei Gebäuden vor 1993: Schadstoffprüfung Pflicht. Asbest-Entsorgung nur durch zertifizierte Fachfirmen.
Darf ich ein denkmalgeschütztes Gebäude abreisen?
Fast nie. Abriss von Denkmälern erfordert eine Sondergenehmigung der Denkmalschutzbehörde.

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