Bauanzeige / Verfahrensfreie Vorhaben
Bauamt · Kleine Baumaßnahmen

Bauamt · Kleine Baumaßnahmen
Prüfen Sie in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist. Häufig verfahrensfrei: Gartenhäuser bis 10 m², Terrassenüberdachungen, Carports, Zäune.
Auch ohne Genehmigung müssen ALLE öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden: Abstandsflächen, Bebauungsplan, Stellplatzpflicht.
In manchen Fällen (z. B. im B-Plan-Gebiet) reicht statt Baugenehmigung eine Bauanzeige. Kosten: 50–500 EUR. Automatisch genehmigt nach 4 Wochen ohne Ablehnung.
Nach 4 Wochen ohne Ablehnung (Bauanzeige) oder sofort (verfahrensfrei): Sie dürfen bauen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Verfahrensfreie Vorhaben | 0 EUR (keine Gebühren) |
| Bauanzeige | 50–500 EUR |
| Baugenehmigung (wenn doch nötig) | 0,5–1% der Bausumme |
| Architekt | Nicht erforderlich |
Auch verfahrensfreie Bauten müssen Abstandsflächen einhalten. Sonst droht Rückbau.
Die Regeln variieren stark! NRW, Bayern und Berlin haben völlig unterschiedliche Grenzen.
Wenn der Bebauungsplan Ihr Vorhaben ausschließt, hilft auch die Verfahrensfreiheit nicht.