Baugenehmigung beantragen
Bauamt · Bauordnungsrecht

Bauamt · Bauordnungsrecht
Zuerst prüfen: Was ist auf dem Grundstück erlaubt? Bebauungsplan online einsehen oder beim Bauamt.
Ein bauvorlageberechtiger Architekt oder Bauingenieur muss den Bauantrag unterschreiben. Er erstellt alle erforderlichen Unterlagen.
Alle Unterlagen in 3-facher Ausführung beim Bauamt einreichen. In vielen Bundesländern auch digital möglich.
Das Bauamt prüft: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze, Nachbarschaftsrecht. Ggf. Nachforderungen.
Die Nachbarn werden informiert und können Einwände erheben (Frist: 2–4 Wochen).
Bei positivem Bescheid: Baugenehmigung mit Auflagen. Gültig: 3–4 Jahre (je nach Bundesland). Baubeginn muss angezeigt werden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Baugenehmigung (Verwaltungsgebühr) | 0,5–1% der Bausumme |
| Beispiel: 300.000 EUR Bausumme | 1.500–3.000 EUR |
| Architekt (Bauantrag) | Ca. 3.000–8.000 EUR |
| Statik | Ca. 2.000–5.000 EUR |
| Amtlicher Lageplan | Ca. 500–1.500 EUR |
| Mindestgebühr | 100–200 EUR |
Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur unterschrieben sein.
Wenn das Vorhaben dem Bebauungsplan widerspricht, wird der Antrag abgelehnt — Gebühren trotzdem fällig.
Ohne Nachbarbeteiligung kann die Genehmigung angefochten werden. Das Bauamt informiert die Nachbarn.