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Baulast eintragen / löschen

Bauamt · Grundstücksbelastung

SchriftlichBaulast Info

📋 Auf einen Blick

💰
Eintragung
50–1.500 EUR
💰
Löschung
Ca. 170 EUR
⚠️
Bayern
Keine Baulasten

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Baulast verstehen

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Bauamt (z. B. Abstandsflächen, Stellplätze, Zufahrt).

2

Antrag vorbereiten

Baulastantrag mit genauer Beschreibung der Verpflichtung. Einverständniserklärung des Eigentümers. Notarielle Beglaubigung der Unterschrift.

3

Beim Bauamt einreichen

Antrag mit allen Unterlagen beim Bauamt/Bauordnungsamt einreichen.

4

Eintragung im Baulastverzeichnis

Das Bauamt trägt die Baulast in das Baulastverzeichnis ein. Sie ist ab sofort wirksam.

5

Löschung (nur unter Bedingungen)

Löschung nur möglich, wenn: das öffentliche Interesse entfallen ist + Zustimmung aller Parteien + schriftlicher Verzicht der Baubehörde.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Eintragung50–1.500 EUR (Durchschnitt ca. 300 EUR)
Notarielle BeglaubigungCa. 30–70 EUR
LöschungCa. 170 EUR
Baulastauskunft10–30 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Baulast beim Grundstückskauf übersehen

Baulasten stehen NICHT im Grundbuch, sondern im separaten Baulastverzeichnis. Vor dem Kauf prüfen!

❌ Löschung ohne Behördenzustimmung

Die Baubehörde muss der Löschung zustimmen. Ohne deren Verzicht ist keine Löschung möglich.

❌ Bayern und Baulasten verwechselt

In Bayern gibt es keine Baulasten — dort werden Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Baulast?
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Bauamt (z. B. Abstandsflächen, Zufahrt, Stellplätze).
Was kostet die Eintragung?
50–1.500 EUR (Durchschnitt ca. 300 EUR) + Notar ca. 30–70 EUR.
Kann ich eine Baulast löschen?
Nur unter strengen Bedingungen: öffentliches Interesse entfallen + Zustimmung aller Parteien + Verzicht der Baubehörde.
Gibt es Baulasten in Bayern?
Nein! Bayern hat kein Baulastverzeichnis. Dort: Grunddienstbarkeiten im Grundbuch.

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