Baulast eintragen / löschen
Bauamt · Grundstücksbelastung

Bauamt · Grundstücksbelastung
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Bauamt (z. B. Abstandsflächen, Stellplätze, Zufahrt).
Baulastantrag mit genauer Beschreibung der Verpflichtung. Einverständniserklärung des Eigentümers. Notarielle Beglaubigung der Unterschrift.
Antrag mit allen Unterlagen beim Bauamt/Bauordnungsamt einreichen.
Das Bauamt trägt die Baulast in das Baulastverzeichnis ein. Sie ist ab sofort wirksam.
Löschung nur möglich, wenn: das öffentliche Interesse entfallen ist + Zustimmung aller Parteien + schriftlicher Verzicht der Baubehörde.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Eintragung | 50–1.500 EUR (Durchschnitt ca. 300 EUR) |
| Notarielle Beglaubigung | Ca. 30–70 EUR |
| Löschung | Ca. 170 EUR |
| Baulastauskunft | 10–30 EUR |
Baulasten stehen NICHT im Grundbuch, sondern im separaten Baulastverzeichnis. Vor dem Kauf prüfen!
Die Baubehörde muss der Löschung zustimmen. Ohne deren Verzicht ist keine Löschung möglich.
In Bayern gibt es keine Baulasten — dort werden Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen.