Bauvoranfrage stellen
Bauamt · Vorabklärung

Bauamt · Vorabklärung
Formlose Bauvoranfrage (günstiger, aber unverbindlich) oder förmliche Bauvoranfrage (teurer, aber rechtlich bindend als Bauvorbescheid).
Grundbuchauszug, Lageplan, Baubeschreibung mit Skizze. Bei förmlicher Anfrage: detaillierte Bauzeichnungen.
Schriftlich beim zuständigen Bauamt. Die formlose Anfrage kann ohne Architekten gestellt werden.
Das Bauamt prüft die baurechtliche Zulässigkeit: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Art und Maß der Nutzung.
Der förmliche Bauvorbescheid ist 2–3 Jahre gültig und bindet das Bauamt — ein späterer Bauantrag darf nicht mehr aus den geprüften Gründen abgelehnt werden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Formlose Bauvoranfrage | 50–200 EUR |
| Förmliche Bauvoranfrage | 400–5.000 EUR |
| Anrechnung auf Baugenehmigung | 50–75% werden auf Baugebühren angerechnet |
| Architekt (bei förmlicher) | Ab ca. 500 EUR |
Ohne Bauvoranfrage riskieren Sie, ein Grundstück zu kaufen, auf dem Ihr Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist.
Die formlose Anfrage ist NICHT rechtsverbindlich. Nur der förmliche Bauvorbescheid bindet das Bauamt.
Der Vorbescheid gilt 2–3 Jahre. Danach muss eine neue Anfrage gestellt werden.