Nutzungsänderung beantragen
Bauamt · Umwidmung

Bauamt · Umwidmung
Jede Änderung der Nutzung ist genehmigungspflichtig: Gewerbe zu Wohnung, Büro zu Praxis, Laden zu Gastronomie usw.
Ein Architekt erstellt die Bauzeichnungen (Bestand + geplant), die Baubeschreibung und das Brandschutzkonzept.
Wie ein Bauantrag: Alle Unterlagen beim Bauamt einreichen. Nachbarbeteiligung erfolgt automatisch.
Das Bauamt prüft: Bebauungsplan, Brandschutz, Stellplätze, Lärmschutz. Mindestens 4 Monate.
Bei Genehmigung: Auflagen beachten (z. B. Brandschutzmaßnahmen, Stellplätze nachrüsten).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Behördengebühren | 50–5.000 EUR |
| Architekt | 1.500–4.000 EUR |
| Brandschutzkonzept | 1.000–3.000 EUR |
| Ggf. Umbaukosten | Stark variierend |
Nutzungsänderung ohne Genehmigung = Schwarzbau. Bußgeld + Nutzungsuntersagung.
Die häufigste Hürde. Ohne Brandschutzkonzept wird der Antrag abgelehnt.
Je nach neuer Nutzung können zusätzliche Stellplätze gefordert werden — oder eine Ablöse.