Schwarzbau melden / Nachträgliche Genehmigung
Bauamt · Bauaufsicht

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Formlos beim Bauaufsichtsamt: Adresse, Beschreibung des Verstoßes. Anonyme Meldung ist möglich.
Das Bauaufsichtsamt prüft vor Ort. Bei Verstoß: Anhörung des Eigentümers, Bußgeld, ggf. Nutzungsuntersagung.
Bußgeld: 75–500.000 EUR. Nutzungsuntersagung. Im schlimmsten Fall: Rückbauverfügung (Abriss auf eigene Kosten).
Wenn der Schwarzbau ALLE aktuellen Vorschriften erfüllt: Nachträgliche Baugenehmigung möglich (Kosten wie Neuantrag + Bußgeld).
Erfüllt der Schwarzbau die Vorschriften NICHT: Rückbau (Abriss) auf Kosten des Eigentümers.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Bußgeld (je nach Bundesland) | 75–500.000 EUR |
| Nachträgliche Genehmigung | Wie Bauantrag + Bußgeld |
| Rückbau (Abriss) | Auf Kosten des Eigentümers |
| Meldung | Kostenlos |
| Architekt (nachträgliche Genehmigung) | Ab ca. 3.000 EUR |
Schwarzbauten verjähren nicht. Die Behörde kann jederzeit einschreiten — auch nach 20 Jahren.
Auch wenn der Nachbar nichts sagt: Das Bauamt kann von Amts wegen tätig werden.
Als neuer Eigentümer haften SIE für bestehende Schwarzbauten. Vor dem Kauf prüfen!