Amts Deutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
🔍 Behördengang suchen
🦺

Behördengänge Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung · DGUV

8 Behördengänge verfügbar

Die Berufsgenossenschaften (BGs) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie versichern über 70 Millionen Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.

Alle Leistungen sind für Arbeitnehmer kostenlos: Behandlung beim D-Arzt, Rehabilitation, Verletztengeld, Unfallrente. Die Beiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Berufsgenossenschaft (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
AmtsDeutschland.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Behördengänge

Verfügbare Dienstleistungen

Wählen Sie einen Behördengang für die vollständige Anleitung mit Anforderungen, Kosten und offiziellen Links.

Unfälle melden

Behandlung & Leistungen

Für Arbeitgeber

Nützliche Informationen

Schutz 70+ Mio. Versicherte
Arbeits- & Wegeunfälle
+ Berufskrankheiten
Leistungen BG zahlt ALLES
Keine Zuzahlung
D-Arzt, Reha, Rente
Meldepflicht 3 Tage (Unfall)
1 Woche (Anmeldung)
Sofort bei schweren Fällen
Pflicht ALLE Unternehmen
Auch ohne Mitarbeiter
10.000 EUR Bußgeld
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Berufsgenossenschaft

Was kostet die BG den Arbeitnehmer?

Nichts! Alle Leistungen sind für Arbeitnehmer kostenlos. Keine Zuzahlung, keine Praxisgebühr. Die Beiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber.

Wann muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?

Ab 3 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit (Unfalltag zählt nicht). Bei schweren oder tödlichen Unfällen: sofort.

Was zahlt die BG?

ALLES: D-Arzt, Krankenhaus, Reha, Medikamente, Hilfsmittel, Verletztengeld (80% Brutto), Unfallrente (2/3 JAV bei MdE 20%+). Keine Zuzahlung!

Müssen sich alle Unternehmen anmelden?

Ja! JEDES Unternehmen, auch Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter. Frist: 1 Woche nach Gründung. Bußgeld bis 10.000 EUR.

Ist der Widerspruch kostenlos?

Ja! Widerspruch und Klage beim Sozialgericht sind komplett kostenfrei. Sozialverbände (VdK, SoVD) helfen kostenlos.

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen, und wir ergänzen sie innerhalb von 48 Stunden.

Anfrage senden