Anbieterwechsel-Probleme melden
Bundesnetzagentur · Telekommunikation

Bundesnetzagentur · Telekommunikation
Unterbrechungsdauer notieren. Datum, Uhrzeit, Art der Störung (kein Telefon, kein Internet, beides).
Neuen Anbieter kontaktieren und Beschleunigung des Wechsels fordern.
Online auf bundesnetzagentur.de: Kontaktformular Anbieterwechsel. Problem und Dokumentation schildern.
Gesetzlicher Anspruch: Max. 1 Tag Unterbrechung. Bei längerer Störung: 10 EUR/Tag Entschädigung vom Anbieter.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Entschädigung bei Unterbrechung >1 Tag | 10 EUR/Tag (vom Anbieter) |
| Amtsgericht (bei Streit) | Ab ca. 100 EUR |
NICHT selbst kündigen! Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung.
Die 10 EUR/Tag-Entschädigung muss beim Anbieter AKTIV gefordert werden.
4–6 Wochen Vorlauf einplanen. Kurzfristiger Wechsel erhöht das Risiko für Unterbrechungen.