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Energiebeschwerde (Strom/Gas)

Bundesnetzagentur · Energie

Telefon / OnlineBNetzA Energie

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Für
Strom & Gas
Schlichtung
Ca. 3 Monate

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Erst Anbieter kontaktieren

Schriftlich beim Energieanbieter beschweren und Lösung fordern.

2

Schlichtungsstelle Energie einschalten

Bei gescheitertem Lösungsversuch: Schlichtungsstelle Energie e.V. (Tel. 030 27572 400). Online-Antrag möglich.

3

Schlichtungsverfahren

Kostenlos für Verbraucher. Die Schlichtungsstelle vermittelt zwischen Ihnen und dem Anbieter. Ca. 3 Monate.

4

BNetzA als Regulator

Bei systematischen Marktproblemen: Beschwerde bei der BNetzA (Energieabteilung). Telefon: 0228 14 15 16.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
BeschwerdeKostenlos
Schlichtungsstelle EnergieKostenlos für Verbraucher
AmtsgerichtAb ca. 100 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Direkt bei BNetzA beschwert

Die BNetzA reguliert den Markt. Für individuelle Fälle: Schlichtungsstelle Energie e.V.

❌ Strom gesperrt ohne Widerspruch

Bei Sperrdrohung: Schriftlich widersprechen! Mindestens 100 EUR Rückstand + 4 Wochen Frist sind Voraussetzung.

❌ Anbieterwechsel nicht rechtzeitig

3–4 Wochen Vorlauf einplanen. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wo beschwere ich mich über meinen Stromanbieter?
Schlichtungsstelle Energie e.V. (Tel. 030 27572 400). BNetzA bei Marktproblemen.
Kostet die Schlichtung etwas?
Nein! Für Verbraucher komplett kostenlos.
Darf mein Anbieter den Strom sperren?
Nur bei mindestens 100 EUR Rückstand + 4 Wochen Frist + schriftliche Ankündigung.
Wie lange dauert die Schlichtung?
Ca. 3 Monate. Schneller als ein Gerichtsverfahren.

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