Funkstörung melden
Bundesnetzagentur · Funkdienste

Bundesnetzagentur · Funkdienste
Welches Gerät ist gestört? Radio, TV, WLAN, Mobilfunk, Funkgerät? Seit wann? Ständig oder zeitweise?
Telefon: 0228 14 15 16 (Funkmessdienst). Oder Online-Formular auf bundesnetzagentur.de.
Der Funkmessdienst der BNetzA kommt mit Peilfahrzeugen vor Ort und sucht die Störquelle.
Die BNetzA fordert den Verursacher auf, die Störung zu beseitigen. Bei Weigerung: Bußgeld.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Peilung vor Ort | Kostenlos |
| Bußgeld für Verursacher | Bis 100.000 EUR |
Ohne Meldung kann die BNetzA nicht tätig werden. Melden Sie jede anhängende Störung!
Erst prüfen: Ist die Störung durch ein eigenes defektes Gerät verursacht?
Langsames Internet = Breitbandmessung. Funkstörung = Radio/TV/Funk gestört. Unterscheiden!