Postbeschwerde einreichen
Bundesnetzagentur · Post

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Zuerst beim Paketdienst/Briefdienst direkt reklamieren (DHL, Hermes, DPD etc.).
Auf bundesnetzagentur.de: Post-Mängelmelder. Online-Formular ausfüllen.
Die Beschwerden werden gesammelt und ausgewertet. Bei systematischen Mängeln: Maßnahmen gegen den Dienstleister.
Die BNetzA kann im Einzelfall NICHT eingreifen (kein Zivilrecht). Für individuelle Ansprüche: Schlichtung oder Gericht.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Post-Mängelmelder | Kostenlos |
| Schadensersatz (direkt beim Dienst) | Abhängig vom Dienst |
| Amtsgericht | Ab ca. 100 EUR |
Erst beim Paketdienst reklamieren. Die BNetzA löst keine Einzelfälle.
Die BNetzA ist Regulierer, kein Gericht. Für Schadensersatz: beim Dienstleister oder Amtsgericht.
Ohne Sendungsnummer kann der Dienstleister nicht nachforschen. Immer aufbewahren!