Rufnummernmissbrauch melden
Bundesnetzagentur · Telekommunikation

Bundesnetzagentur · Telekommunikation
Nummer des Anrufers/SMS-Absenders notieren, Datum und Uhrzeit. Bei SMS: Screenshot machen.
Auf bundesnetzagentur.de: Beschwerdeformular Rufnummernmissbrauch. Oder E-Mail: [email protected].
Die Bundesnetzagentur prüft den Fall und kann: Nummern sperren, Rechnungslegung verbieten, Bußgeld verhängen.
Wenn Ihnen Kosten entstanden sind (Abo-Falle): Schriftlich beim Anbieter widersprechen. Rücklastschrift bei der Bank.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Bußgeld für Täter | Bis 300.000 EUR |
| Rücklastschrift bei Bank | Kostenlos |
| Anwalt (bei Streit) | Ab ca. 200 EUR |
Rückkrufe können in teure Sonderrufnummern führen. Nie unbekannte Nummern zurückrufen!
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