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Schlichtung Telekommunikation

Bundesnetzagentur · Verbraucherservice

Online / BriefBNetzA Schlichtung

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Dauer
Ca. 9 Wochen
📋
Voraussetzung
Eigener Lösungsversuch

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Erst Anbieter kontaktieren

Bevor Sie schlichten können: Schriftlich beim Anbieter beschweren und Lösung fordern. Dokumentieren!

2

Schlichtungsantrag stellen

Online auf bundesnetzagentur.de oder per Brief an: Bundesnetzagentur, Schlichtungsstelle TK, Postfach 80 01, 53105 Bonn.

3

Anbieter nimmt Stellung

Die BNetzA leitet den Antrag weiter. Der Anbieter hat 3 Wochen für eine Stellungnahme.

4

Schlichtungsvorschlag

Die BNetzA macht einen Lösungsvorschlag. Beide Seiten können annehmen oder ablehnen.

5

Ergebnis

Bei Einigung: Verbindlich. Bei Ablehnung: Zivilklage beim Amtsgericht bleibt möglich.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
SchlichtungsverfahrenKostenlos
Amtsgericht (bei Ablehnung)Ab ca. 100 EUR
Anwalt (optional)Ab ca. 300 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne eigenen Lösungsversuch beantragt

Ohne Nachweis eines gescheiterten Lösungsversuchs wird der Antrag abgelehnt.

❌ Schlichtungsvorschlag ignoriert

Wenn Sie nicht reagieren, gilt der Vorschlag als abgelehnt. Frist beachten!

❌ Zivilklage vergessen

Die Schlichtung ist freiwillig. Lehnt der Anbieter ab, bleibt nur der Klageweg.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Schlichtung?
Kostenlos für Verbraucher.
Wie lange dauert die Schlichtung?
Ca. 9 Wochen. Der Anbieter hat 3 Wochen für die Stellungnahme.
Muss ich vorher den Anbieter kontaktieren?
Ja! Nachweis eines gescheiterten Lösungsversuchs ist Voraussetzung.
Ist das Ergebnis bindend?
Nur bei Einigung. Bei Ablehnung: Klage beim Amtsgericht möglich.

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