Schlichtung Telekommunikation
Bundesnetzagentur · Verbraucherservice

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Bevor Sie schlichten können: Schriftlich beim Anbieter beschweren und Lösung fordern. Dokumentieren!
Online auf bundesnetzagentur.de oder per Brief an: Bundesnetzagentur, Schlichtungsstelle TK, Postfach 80 01, 53105 Bonn.
Die BNetzA leitet den Antrag weiter. Der Anbieter hat 3 Wochen für eine Stellungnahme.
Die BNetzA macht einen Lösungsvorschlag. Beide Seiten können annehmen oder ablehnen.
Bei Einigung: Verbindlich. Bei Ablehnung: Zivilklage beim Amtsgericht bleibt möglich.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Schlichtungsverfahren | Kostenlos |
| Amtsgericht (bei Ablehnung) | Ab ca. 100 EUR |
| Anwalt (optional) | Ab ca. 300 EUR |
Ohne Nachweis eines gescheiterten Lösungsversuchs wird der Antrag abgelehnt.
Wenn Sie nicht reagieren, gilt der Vorschlag als abgelehnt. Frist beachten!
Die Schlichtung ist freiwillig. Lehnt der Anbieter ab, bleibt nur der Klageweg.