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Behördengang suchen
📋

Auskunftsrecht wahrnehmen (Art. 15 DSGVO)

Datenschutzbehörde · Betroffenenrechte

E-Mail / Post / OnlineMusterbrief Auskunft

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Frist
1 Monat
📝
Antrag
Formlos

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Verantwortlichen identifizieren

An welches Unternehmen/Behörde wollen Sie sich wenden? Datenschutzbeauftragten (DSB) ermitteln.

2

Auskunftsantrag formulieren

Formloses Schreiben: „Ich bitte um Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO über alle zu meiner Person gespeicherten Daten.“ Musterbriefe auf datenanfragen.de.

3

Antrag senden

Per E-Mail, Post oder Online-Kontaktformular an den Verantwortlichen/DSB. Identitätsnachweis beilegen.

4

Antwort erhalten

Das Unternehmen muss innerhalb von 1 Monat antworten: Alle gespeicherten Daten, Zweck, Empfänger, Speicherdauer.

5

Bei Verstoß: Beschwerde

Keine Antwort oder unvollständige Auskunft? Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Art. 77, kostenlos).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AuskunftsantragKostenlos (erste Kopie)
Weitere KopienAngemessenes Entgelt (max. Kopierkosten)
Beschwerde bei BehördeKostenlos
Musterbriefe (datenanfragen.de)Kostenlos

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Keine Antwort erhalten

Nach 1 Monat ohne Antwort: Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (kostenlos, Art. 77).

❌ Identitätsnachweis vergessen

Unternehmen dürfen einen Identitätsnachweis verlangen. Personalausweis-Kopie beilegen (sensible Daten schwärzen!).

❌ Zu viele Anfragen auf einmal

Bei offensichtlich unbegründeten oder übermäßigen Anfragen kann das Unternehmen Gebühren erheben.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss das Unternehmen mir Auskunft geben?
Ja! Jeder Verantwortliche muss innerhalb 1 Monat Auskunft erteilen (Art. 15 DSGVO).
Kostet die Auskunft etwas?
Nein! Die erste Kopie ist kostenlos. Weitere Kopien: angemessenes Entgelt.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein! Sie müssen Ihr Auskunftsrecht nicht begründen.
Was muss die Antwort enthalten?
Alle gespeicherten Daten, Verarbeitungszweck, Empfänger, Speicherdauer, Herkunft der Daten.

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