Datenpanne melden (Art. 33 DSGVO)
Datenschutzbehörde · Unternehmen

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Datenpanne = Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: Hacking, verlorener Laptop, versehentlicher E-Mail-Versand, Ransomware etc.
Die Meldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen. Spätere Meldung: Verspätung begründen!
Online-Formular der zuständigen Landesdatenschutzbehörde ausfüllen. Alle geforderten Angaben machen.
Bei hohem Risiko für die Betroffenen: Diese unverzüglich benachrichtigen (Art. 34 DSGVO).
Auch wenn keine Meldepflicht besteht: Jede Datenpanne intern dokumentieren (Art. 33 Abs. 5).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Bußgeld bei NICHT-Meldung | Bis 10 Mio. EUR oder 2% Jahresumsatz |
| Schadensersatz Betroffener | Art. 82 DSGVO |
| IT-Forensik (intern) | Ab 5.000 EUR |
Bußgeld bis 10 Mio. EUR oder 2% Jahresumsatz. IMMER im Zweifel melden!
Verspätung möglich, aber begründen! Dokumentieren, wann die Panne bekannt wurde.
Bei hohem Risiko: Betroffene müssen direkt benachrichtigt werden (Art. 34). Unterlassung = weiteres Bußgeld.