Daten löschen lassen (Art. 17 DSGVO)
Datenschutzbehörde · Recht auf Vergessenwerden

Datenschutzbehörde · Recht auf Vergessenwerden
Gründe für Löschung: Daten nicht mehr erforderlich, Einwilligung widerrufen, unrechtmäßige Verarbeitung, Widerspruch (Art. 21).
Formloses Schreiben an den Verantwortlichen/DSB: „Ich verlange die Löschung meiner Daten gemäß Art. 17 DSGVO.“ Musterbriefe auf datenanfragen.de.
Das Unternehmen muss unverzüglich löschen (max. 1 Monat). Bei Ablehnung: Begründung erforderlich.
Wird die Löschung verweigert? Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (kostenlos, Art. 77).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Löschungsantrag | Kostenlos |
| Beschwerde bei Behörde | Kostenlos |
| Musterbriefe (datenanfragen.de) | Kostenlos |
| Zivilklage (bei Verweigerung) | Gerichtskosten + ggf. Anwalt |
Welche Daten sollen gelöscht werden? Je konkreter, desto besser.
Manche Daten MÜSSEN aufbewahrt werden (Steuer, Handelsrecht). Die Löschung wird dann zu Recht abgelehnt.
Auch bei Suchmaschinen können Sie die Löschung beantragen — separat über das Google-Formular.