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Daten löschen lassen (Art. 17 DSGVO)

Datenschutzbehörde · Recht auf Vergessenwerden

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Frist
Unverzüglich
🗑️
Recht
Auf Vergessenwerden

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Löschungsanspruch prüfen

Gründe für Löschung: Daten nicht mehr erforderlich, Einwilligung widerrufen, unrechtmäßige Verarbeitung, Widerspruch (Art. 21).

2

Löschungsantrag stellen

Formloses Schreiben an den Verantwortlichen/DSB: „Ich verlange die Löschung meiner Daten gemäß Art. 17 DSGVO.“ Musterbriefe auf datenanfragen.de.

3

Antwort abwarten

Das Unternehmen muss unverzüglich löschen (max. 1 Monat). Bei Ablehnung: Begründung erforderlich.

4

Bei Ablehnung: Beschwerde

Wird die Löschung verweigert? Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (kostenlos, Art. 77).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
LöschungsantragKostenlos
Beschwerde bei BehördeKostenlos
Musterbriefe (datenanfragen.de)Kostenlos
Zivilklage (bei Verweigerung)Gerichtskosten + ggf. Anwalt

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Angabe konkreter Daten

Welche Daten sollen gelöscht werden? Je konkreter, desto besser.

❌ Aufbewahrungspflicht übersehen

Manche Daten MÜSSEN aufbewahrt werden (Steuer, Handelsrecht). Die Löschung wird dann zu Recht abgelehnt.

❌ Google-Suchergebnisse vergessen

Auch bei Suchmaschinen können Sie die Löschung beantragen — separat über das Google-Formular.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss das Unternehmen meine Daten löschen?
Ja, wenn ein Löschungsgrund vorliegt (Art. 17 DSGVO). Ausnahmen: gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
Wie schnell muss gelöscht werden?
Unverzüglich, maximal innerhalb 1 Monat. Bei Komplexität: max. 3 Monate.
Kann ich meine Google-Suchergebnisse löschen?
Ja! Über das Google-Formular zum „Recht auf Vergessenwerden“. Separate Anfrage.
Was tun bei Verweigerung?
Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (kostenlos). Ggf. Schadensersatzklage (Art. 82).

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