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DSGVO-Schadensersatz fordern (Art. 82)

Datenschutzbehörde · Zivilrecht

Schriftlich / GerichtArt. 82 DSGVO

📋 Auf einen Blick

💰
Höhe
100–5.000 EUR
⚖️
Weg
Zivilgericht
📋
Voraussetzung
Verstoß + Schaden

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

DSGVO-Verstoß dokumentieren

Welcher Verstoß liegt vor? Unerlaubte Datenverarbeitung, Datenleck, fehlende Einwilligung, Auskunft verweigert?

2

Schaden nachweisen

Materieller Schaden (finanzielle Verluste) oder immaterieller Schaden (Angst, Kontrollverlust, Bloßstellung).

3

Außergerichtlich fordern

Schriftlich Schadensersatz fordern. Frist setzen (14–30 Tage).

4

Klage einreichen

Bei Ablehnung: Klage beim Amtsgericht (bis 5.000 EUR) oder Landgericht (darüber). Anwalt empfohlen.

5

Urteil

Das Gericht entscheidet über Höhe und Berechtigung. Bisherige Urteile: 100–5.000 EUR.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Außergerichtliche ForderungKostenlos
GerichtskostenAb ca. 100 EUR
AnwaltAb ca. 500 EUR
Schadensersatz (typisch)100–500 EUR (Bagatelle), 500–5.000 EUR (Arbeit/schwer)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nur Beschwerde, kein Schadensersatz

Die Beschwerde bei der Behörde bringt KEINEN Schadensersatz. Dafür: Zivilklage (Art. 82).

❌ Keinen Schaden nachgewiesen

Auch immaterieller Schaden reicht — aber Sie müssen ihn darlegen (Angst, Sorge, Belastung).

❌ Ohne Anwalt vor Landgericht

Vor dem Landgericht (>5.000 EUR) herrscht Anwaltszwang. Vor dem Amtsgericht: ohne Anwalt möglich.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie viel Schadensersatz bekomme ich?
Typisch: 100–500 EUR (Bagatelle), 500–5.000 EUR (schwere Verstöße). Im Einzelfall auch mehr.
Muss ich vor Gericht klagen?
Nur wenn die außergerichtliche Forderung abgelehnt wird. Amtsgericht bis 5.000 EUR ohne Anwalt.
Wer hat die Beweislast?
Der Verantwortliche muss beweisen, dass er nicht schuld ist (Art. 82 Abs. 3). Sie müssen nur den Verstoß und Schaden darlegen.
Brauche ich einen Anwalt?
Amtsgericht (bis 5.000 EUR): ohne Anwalt möglich. Landgericht: Anwaltszwang.

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