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Videoüberwachung melden

Datenschutzbehörde · Überwachung

Online / Post / E-MailBfDI Videoüberwachung

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
📹
Problem
Illegale Kameras
👮
Behörde
Landesdatenschutz

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Illegale Überwachung erkennen

Illegal: Kameras ohne Hinweisschild, Überwachung öffentlicher Wege/Nachbargrundstücke, Kameras in Umkleiden/Toiletten.

2

Erst Verantwortlichen ansprechen

Vermieter oder Unternehmen auf die fehlenden Hinweisschilder oder die unrechtmäßige Überwachung hinweisen.

3

Bei Landesdatenschutzbehörde melden

Beschwerde (Art. 77 DSGVO) bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde einreichen. Online, per Post oder E-Mail.

4

Behörde prüft

Die Behörde prüft den Fall und kann: Abschaltung anordnen, Bußgeld verhängen, Hinweisschilder fordern.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
MeldungKostenlos
Bußgeld für Verstoß (Betreiber)Bis 20 Mio. EUR oder 4% Jahresumsatz
Schadensersatz (für Betroffene)Art. 82 DSGVO

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Kamera-Attrappe als harmlos abgetan

Auch Attrappen können den Anschein einer Überwachung erwecken und Betroffene einschüchtern — meldbar!

❌ Überwachung toleriert

Illegale Überwachung ist kein Kavaliersdelikt. Melden schützt Sie und andere.

❌ Fotos vergessen

Dokumentieren Sie die Kamera und fehlende Hinweisschilder — Fotos stärken Ihre Meldung.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wann ist Videoüberwachung illegal?
Ohne Hinweisschild, bei Überwachung öffentlicher Wege/Nachbarn, in Umkleiden/Toiletten.
Wo melde ich illegale Kameras?
Bei der Landesdatenschutzbehörde Ihres Bundeslandes (kostenlos, Art. 77 DSGVO).
Kann ich anonym melden?
Ja, bei den meisten Datenschutzbehörden ist eine anonyme Meldung möglich.
Was droht dem Betreiber?
Bußgeld bis 20 Mio. EUR, Abschaltungsanordnung, Schadensersatz an Betroffene.

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