Videoüberwachung melden
Datenschutzbehörde · Überwachung

Datenschutzbehörde · Überwachung
Illegal: Kameras ohne Hinweisschild, Überwachung öffentlicher Wege/Nachbargrundstücke, Kameras in Umkleiden/Toiletten.
Vermieter oder Unternehmen auf die fehlenden Hinweisschilder oder die unrechtmäßige Überwachung hinweisen.
Beschwerde (Art. 77 DSGVO) bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde einreichen. Online, per Post oder E-Mail.
Die Behörde prüft den Fall und kann: Abschaltung anordnen, Bußgeld verhängen, Hinweisschilder fordern.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Bußgeld für Verstoß (Betreiber) | Bis 20 Mio. EUR oder 4% Jahresumsatz |
| Schadensersatz (für Betroffene) | Art. 82 DSGVO |
Auch Attrappen können den Anschein einer Überwachung erwecken und Betroffene einschüchtern — meldbar!
Illegale Überwachung ist kein Kavaliersdelikt. Melden schützt Sie und andere.
Dokumentieren Sie die Kamera und fehlende Hinweisschilder — Fotos stärken Ihre Meldung.