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Widerspruch gegen Datenverarbeitung (Art. 21)

Datenschutzbehörde · Betroffenenrechte

E-Mail / PostBfDI Widerspruch

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
🚫
Direktwerbung
Sofort wirksam
📝
Sonstige
Mit Begründung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Art des Widerspruchs bestimmen

Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2): OHNE Begründung, sofort wirksam. Sonstige Verarbeitung (Art. 21 Abs. 1): Mit Begründung aus besonderer Situation.

2

Widerspruch formulieren

Formlos an den Verantwortlichen/DSB: „Ich widerspreche der Verarbeitung meiner Daten gemäß Art. 21 DSGVO.“

3

Widerspruch senden

Per E-Mail, Post oder Kontaktformular. Bei Direktwerbung: Der Verantwortliche MUSS sofort aufhören.

4

Bei Ablehnung: Beschwerde

Wird der Widerspruch ignoriert? Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (kostenlos, Art. 77).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
WiderspruchKostenlos
Beschwerde bei BehördeKostenlos

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Widerspruch nur mündlich

Immer SCHRIFTLICH widersprechen (E-Mail reicht). Mündlich ist schwer nachweisbar.

❌ Bei Direktwerbung Begründung gegeben

Nicht nötig! Bei Direktwerbung reicht ein einfaches „Ich widerspreche“.

❌ Widerspruch ignoriert

Wird der Widerspruch nicht umgesetzt: Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (kostenlos).

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Widerspruch begründen?
Bei Direktwerbung: NEIN. Bei sonstiger Verarbeitung: Ja (besondere Situation darlegen).
Was passiert nach dem Widerspruch?
Bei Direktwerbung: Sofortiger Stopp. Bei sonstiger Verarbeitung: Abwägung durch Verantwortlichen.
Kostet der Widerspruch etwas?
Nein! Der Widerspruch ist immer kostenlos.
Was tun, wenn der Widerspruch ignoriert wird?
Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (kostenlos, Art. 77 DSGVO).

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