Widerspruch gegen Datenverarbeitung (Art. 21)
Datenschutzbehörde · Betroffenenrechte

Datenschutzbehörde · Betroffenenrechte
Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2): OHNE Begründung, sofort wirksam. Sonstige Verarbeitung (Art. 21 Abs. 1): Mit Begründung aus besonderer Situation.
Formlos an den Verantwortlichen/DSB: „Ich widerspreche der Verarbeitung meiner Daten gemäß Art. 21 DSGVO.“
Per E-Mail, Post oder Kontaktformular. Bei Direktwerbung: Der Verantwortliche MUSS sofort aufhören.
Wird der Widerspruch ignoriert? Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (kostenlos, Art. 77).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Widerspruch | Kostenlos |
| Beschwerde bei Behörde | Kostenlos |
Immer SCHRIFTLICH widersprechen (E-Mail reicht). Mündlich ist schwer nachweisbar.
Nicht nötig! Bei Direktwerbung reicht ein einfaches „Ich widerspreche“.
Wird der Widerspruch nicht umgesetzt: Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (kostenlos).