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Auflassungsvormerkung eintragen

Grundbuchamt · Käuferschutz

Über Notar (automatisch)Grundbuchportal

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
~0,5% Kaufpreis
🔒
Schutz
Vor Doppelverkauf
Dauer
Wenige Tage

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Kaufvertrag beurkunden

Die Auflassungsvormerkung ist Bestandteil jedes Immobilienkaufvertrags. Der Notar veranlasst sie automatisch.

2

Notar beantragt Eintragung

Der Notar sendet den Antrag sofort nach Beurkundung an das Grundbuchamt.

3

Eintragung in Abt. II

Das Grundbuchamt trägt die Vormerkung in Abteilung II ein. Dauer: wenige Tage bis 2 Wochen.

4

Schutz ist aktiv

Ab Eintragung: Der Verkäufer kann die Immobilie nicht erneut verkaufen oder belasten. Der Käufer ist geschützt.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Halbe Grundbuchgebühr~0,5% des Kaufpreises
Wird angerechnetAuf die spätere Eigentumsumschreibung
Beispiel: 300.000 EURCa. 467 EUR (wird auf Gesamtkosten angerechnet)
Separater Aufwand0 EUR — im Kaufvertrag enthalten

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Auflassungsvormerkung vergessen

Sollte nicht passieren — der Notar veranlasst sie automatisch. Falls doch: Sofort Notar kontaktieren!

❌ Kaufpreis vor Eintragung gezahlt

Erst zahlen, wenn die Vormerkung eingetragen ist. Die Fälligkeitsmitteilung des Notars beachten.

❌ Vormerkung mit Eigentumsumschreibung verwechselt

Die Vormerkung ist nur ein SCHUTZ — der Käufer ist noch nicht Eigentümer!

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Eine Sicherung für den Käufer im Grundbuch (Abt. II). Schützt vor Doppelverkauf und wird automatisch nach Kaufvertrag eingetragen.
Muss ich etwas tun?
Nein. Der Notar veranlasst die Eintragung automatisch. Sie müssen nichts beantragen.
Was kostet die Vormerkung?
~0,5% des Kaufpreises (halbe Gebühr). Wird auf die spätere Eigentumsumschreibung angerechnet.
Wie lange gilt die Vormerkung?
Bis zur Eigentumsumschreibung. Danach wird sie automatisch gelöscht.

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