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Dienstbarkeit / Wegerecht eintragen

Grundbuchamt · Abt. II

Über NotarGrundbuchportal

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Wertabhängig
🤝
Einigung
Beide Nachbarn
Dauer
4–8 Wochen

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Einigung mit dem Nachbarn

Beide Parteien müssen sich über Art und Umfang der Dienstbarkeit einigen: Wegerecht, Leitungsrecht, Stellplatzrecht etc.

2

Lageplan erstellen

Ein Vermessungsingenieur oder Katasteramt erstellt den Plan mit eingezeichneter Dienstbarkeit.

3

Notarielle Bewilligungserklärung

Der Eigentümer des belasteten Grundstücks gibt eine notarielle Bewilligungserklärung ab.

4

Eintragung in Abt. II

Der Notar beantragt die Eintragung beim Grundbuchamt. Die Dienstbarkeit wird in Abt. II des belasteten Grundstücks eingetragen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Notar + Grundbuch (5.000 EUR Wert)Ca. 50–60 EUR
Notar + Grundbuch (20.000 EUR Wert)Ca. 150–200 EUR
Vermessungskosten200–1.000 EUR
BewertungJahreswert der Nutzung x Laufzeit

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Dienstbarkeit nur mündlich vereinbart

Mündliche Absprachen sind NICHT bindend. Nur die Grundbucheintragung schützt.

❌ Lageplan nicht erstellt

Ohne genaue Einzeichnung im Lageplan ist die Dienstbarkeit nicht vollstreckbar.

❌ Nachbar verweigert Bewilligung

Ohne Bewilligung keine Eintragung. Bei Weigerung: Ggf. Notwegerecht prüfen (§917 BGB).

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Grunddienstbarkeit?
Ein Recht zur Nutzung eines fremden Grundstücks: Wegerecht, Leitungsrecht, Überfahrtsrecht, Stellplatzrecht.
Was kostet die Eintragung?
Wertabhängig. Bei 5.000 EUR Wert: ca. 50–60 EUR (Notar + Grundbuch).
Bleibt das Wegerecht bei Verkauf bestehen?
Ja! Die Dienstbarkeit lastet auf dem Grundstück und geht auf den neuen Eigentümer über.
Was ist, wenn der Nachbar nicht zustimmt?
Prüfen Sie ob ein Notwegerecht (§917 BGB) besteht — bei fehlender Zuwegung zum Grundstück.

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