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Eigentumsübertragung im Grundbuch

Grundbuchamt · Immobilienkauf

Über NotarGrundbuchportal

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Ca. 0,5% Kaufpreis
👷
Notar
Pflicht
Dauer
4–8 Wochen

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Kaufvertrag beurkunden

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag. Die Auflassungserklärung (Eigentumsübertragungswille) ist Teil des Vertrags.

2

Auflassungsvormerkung

Der Notar beantragt sofort die Auflassungsvormerkung im Grundbuch (Abt. II) — schützt den Käufer vor Doppelverkauf.

3

Kaufpreis + Grunderwerbsteuer zahlen

Nach Fälligkeitsmitteilung des Notars: Kaufpreis überweisen. Grunderwerbsteuer ans Finanzamt zahlen (3,5–6,5%).

4

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Das Finanzamt bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer. Ohne diese Bescheinigung: keine Eigentumsumschreibung!

5

Eigentumsumschreibung

Der Notar beantragt die Umschreibung in Abt. I des Grundbuchs. Ab Eintragung sind Sie offiziell Eigentümer.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Grundbuchamt (Umschreibung)Ca. 0,5% des Kaufpreises
Notar (gesamt)Ca. 1–1,5% des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer3,5–6,5% (je Bundesland)
Beispiel: 300.000 EUR KaufGrundbuch ca. 1.500 EUR, Notar ca. 3.500 EUR
Seit 06/2025Gebühren um 6–9% gestiegen (KostBRÄG)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Grunderwerbsteuer nicht gezahlt

Ohne Zahlung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne Bescheinigung keine Umschreibung. Steuern zuerst!

❌ Vorkaufsrecht der Gemeinde vergessen

Die Gemeinde hat bei vielen Grundstücken ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der Notar klärt das automatisch.

❌ Alte Grundschuld nicht gelöscht

Bestehende Grundschulden des Verkäufers müssen vor oder bei Umschreibung gelöscht werden.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Eigentumsumschreibung?
Ca. 0,5% des Kaufpreises für das Grundbuchamt. Plus Notar (1–1,5%) und Grunderwerbsteuer (3,5–6,5%).
Wie lange dauert die Umschreibung?
4–8 Wochen nach Kaufpreiszahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Muss ich selbst zum Grundbuchamt?
Nein. Der Notar erledigt alles. Sie müssen nur den Kaufvertrag unterschreiben und zahlen.
Was ist die Auflassungsvormerkung?
Eine Sicherung für den Käufer im Grundbuch (Abt. II). Schützt vor Doppelverkauf und wird sofort nach Vertragsunterschrift eingetragen.

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