Eigentumsübertragung im Grundbuch
Grundbuchamt · Immobilienkauf

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Der Notar beurkundet den Kaufvertrag. Die Auflassungserklärung (Eigentumsübertragungswille) ist Teil des Vertrags.
Der Notar beantragt sofort die Auflassungsvormerkung im Grundbuch (Abt. II) — schützt den Käufer vor Doppelverkauf.
Nach Fälligkeitsmitteilung des Notars: Kaufpreis überweisen. Grunderwerbsteuer ans Finanzamt zahlen (3,5–6,5%).
Das Finanzamt bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer. Ohne diese Bescheinigung: keine Eigentumsumschreibung!
Der Notar beantragt die Umschreibung in Abt. I des Grundbuchs. Ab Eintragung sind Sie offiziell Eigentümer.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Grundbuchamt (Umschreibung) | Ca. 0,5% des Kaufpreises |
| Notar (gesamt) | Ca. 1–1,5% des Kaufpreises |
| Grunderwerbsteuer | 3,5–6,5% (je Bundesland) |
| Beispiel: 300.000 EUR Kauf | Grundbuch ca. 1.500 EUR, Notar ca. 3.500 EUR |
| Seit 06/2025 | Gebühren um 6–9% gestiegen (KostBRÄG) |
Ohne Zahlung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne Bescheinigung keine Umschreibung. Steuern zuerst!
Die Gemeinde hat bei vielen Grundstücken ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der Notar klärt das automatisch.
Bestehende Grundschulden des Verkäufers müssen vor oder bei Umschreibung gelöscht werden.