Grundbuchberichtigung im Erbfall
Grundbuchamt · Erbrecht

Grundbuchamt · Erbrecht
Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (30–1.870 EUR) ODER notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen (kostenlos!).
Schriftlicher Antrag auf Grundbuchberichtigung. Erbnachweis + Sterbeurkunde beilegen. Geht OHNE Notar!
Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung KOSTENLOS. Danach fallen volle Gebühren an.
Das Grundbuchamt ändert den Eigentümer in Abt. I. Bei mehreren Erben: Erbengemeinschaft wird eingetragen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Innerhalb 2 Jahren nach Erbfall | KOSTENLOS (0 EUR) |
| Nach 2 Jahren: 100.000 EUR Wert | Ca. 200 EUR |
| Nach 2 Jahren: 250.000 EUR Wert | Ca. 450 EUR |
| Erbschein (falls nötig) | 30–1.870 EUR (nach Nachlasswert) |
| Notarielles Testament: Erbschein oft unnötig | Spart erhebliche Kosten! |
Nach 2 Jahren fallen die vollen Grundbuchgebühren an. Die Frist ist NICHT verlängerbar.
Bei notariellem Testament ist der Erbschein oft unnötig. Das spart erhebliche Kosten.
Bei Erbengemeinschaft: Alle Erben stehen gemeinsam im Grundbuch. Aufteilung oder Verkauf separat regeln.