Grundschuld eintragen (Immobilienfinanzierung)
Grundbuchamt · Abt. III

Grundbuchamt · Abt. III
Die Bank genehmigt den Kredit und sendet die Grundschuldbestellungsurkunde.
Der Notar beurkundet die Grundschuldbestellung. Sie unterschreiben als Eigentümer.
Der Notar beantragt die Eintragung in Abt. III des Grundbuchs. Dauer: 2–4 Wochen.
Nach Eintragung (oder Eingangsbestätigung) zahlt die Bank das Darlehen aus.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Notargebühren | Ca. 0,4–0,5% des Darlehensbetrags |
| Grundbuchgebühren | Ca. 0,4–0,5% des Darlehensbetrags |
| Beispiel: 200.000 EUR Darlehen | Notar ca. 500 EUR + Grundbuch ca. 500 EUR |
| Seit 06/2025 | +6–9% Gebührenanstieg |
Die Grundschuld bleibt nach Tilgung bestehen. Löschung separat beantragen (ca. 0,4% Kosten).
Die Urkunde kommt von der Bank und muss zum Notartermin mitgebracht werden.
Die sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist Standard — verstehen Sie, was das bedeutet.