Grundschuld löschen (nach Tilgung)
Grundbuchamt · Abt. III

Grundbuchamt · Abt. III
Nach vollständiger Tilgung des Darlehens: Schriftlich bei der Bank die Löschungsbewilligung anfordern. Kostenlos!
Der Notar beglaubigt Ihre Unterschrift und beantragt die Löschung beim Grundbuchamt.
Das Grundbuchamt streicht die Grundschuld in Abt. III. Dauer: 2–6 Wochen.
Neuen Auszug anfordern und prüfen, dass die Grundschuld tatsächlich gelöscht ist.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Notargebühren | Ca. 0,2% des Grundschuldbetrags |
| Grundbuchgebühren | Ca. 0,2% des Grundschuldbetrags |
| Beispiel: 200.000 EUR Grundschuld | Ca. 400 EUR Notar + 400 EUR Grundbuch |
| Löschungsbewilligung der Bank | Kostenlos |
Die Bank kann eine neue ausstellen, aber das dauert. Sicher aufbewahren!
Bei Briefgrundschulden muss der Brief im Original vorgelegt werden. Ohne Brief keine Löschung.
Wenn Sie eventuell später wieder einen Kredit brauchen, lohnt es sich, die Grundschuld stehen zu lassen.