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Grundschuld löschen (nach Tilgung)

Grundbuchamt · Abt. III

Über NotarGrundbuchportal

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Ca. 0,4%
📋
Benötigt
Löschungsbewilligung
Dauer
2–6 Wochen

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Löschungsbewilligung anfordern

Nach vollständiger Tilgung des Darlehens: Schriftlich bei der Bank die Löschungsbewilligung anfordern. Kostenlos!

2

Notar beauftragen

Der Notar beglaubigt Ihre Unterschrift und beantragt die Löschung beim Grundbuchamt.

3

Grundbuchamt löscht

Das Grundbuchamt streicht die Grundschuld in Abt. III. Dauer: 2–6 Wochen.

4

Grundbuchauszug prüfen

Neuen Auszug anfordern und prüfen, dass die Grundschuld tatsächlich gelöscht ist.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
NotargebührenCa. 0,2% des Grundschuldbetrags
GrundbuchgebührenCa. 0,2% des Grundschuldbetrags
Beispiel: 200.000 EUR GrundschuldCa. 400 EUR Notar + 400 EUR Grundbuch
Löschungsbewilligung der BankKostenlos

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Löschungsbewilligung verloren

Die Bank kann eine neue ausstellen, aber das dauert. Sicher aufbewahren!

❌ Grundschuldbrief vergessen

Bei Briefgrundschulden muss der Brief im Original vorgelegt werden. Ohne Brief keine Löschung.

❌ Löschung ohne Grund

Wenn Sie eventuell später wieder einen Kredit brauchen, lohnt es sich, die Grundschuld stehen zu lassen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Grundschuld löschen?
Nein, optional. Die Grundschuld kann für künftige Kredite stehen bleiben. Beim Verkauf wird der Käufer sie aber meist löschen lassen.
Was kostet die Löschung?
Ca. 0,4% des Grundschuldbetrags (Notar + Grundbuch). Bei 200.000 EUR: ca. 800 EUR.
Wie bekomme ich die Löschungsbewilligung?
Von Ihrer Bank — schriftlich anfordern. Die Bank muss sie kostenlos ausstellen.
Wie lange dauert die Löschung?
2–6 Wochen nach Antrag beim Grundbuchamt.

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