Behördengänge Integrationsamt
Inklusion · Schwerbehinderte · Arbeitsplatz
Das Integrationsamt fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Es gewährt besonderen Kündigungsschutz (GdB 50+), finanziert Arbeitsplatzausstattung (bis 100%) und Arbeitsassistenz (Rechtsanspruch!).
Alle Leistungen sind für Arbeitnehmer kostenlos. Finanziert wird das Integrationsamt durch die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, die die 5%-Pflichtquote nicht erfüllen.