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Behördengänge Integrationsamt

Inklusion · Schwerbehinderte · Arbeitsplatz

7 Behördengänge verfügbar

Das Integrationsamt fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Es gewährt besonderen Kündigungsschutz (GdB 50+), finanziert Arbeitsplatzausstattung (bis 100%) und Arbeitsassistenz (Rechtsanspruch!).

Alle Leistungen sind für Arbeitnehmer kostenlos. Finanziert wird das Integrationsamt durch die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, die die 5%-Pflichtquote nicht erfüllen.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Integrationsamt (Landesbehörde)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Für Arbeitnehmer (kostenlos)

Für Arbeitgeber

Nützliche Informationen

Kündigungsschutz GdB 50+
Integrationsamt muss zustimmen
Ohne = Kündigung nichtig
Arbeitsplatz Zuschuss bis 100%
Technik, Möbel, Rampen
VOR Kauf beantragen!
Ausgleichsabgabe 155–815 EUR/Monat
Ab 20 Mitarbeiter
5% Pflichtquote
IFD Kostenlose Beratung
Bundesweit
integrationsfachdienst.de
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Integrationsamt

Was macht das Integrationsamt?

Kündigungsschutz für GdB 50+, Arbeitsplatzausstattung (bis 100% Zuschuss), Arbeitsassistenz (Rechtsanspruch!), Integrationsfachdienst.

Sind alle Leistungen kostenlos?

Ja! Für Arbeitnehmer komplett kostenlos. Finanziert durch die Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber.

Was ist die Ausgleichsabgabe 2026?

155–815 EUR/Monat pro fehlende Pflichtstelle. 0%-Beschäftiger zahlen 815 EUR. Ab 20 Mitarbeiter: 5% Pflichtquote.

Was ist der IFD?

Integrationsfachdienst: Kostenlose Beratung für Schwerbehinderte + Arbeitgeber. Vermittlung, Beratung, Krisenintervention. Bundesweit.

Gibt es Prämien für die Einstellung?

Ja! Eingliederungszuschuss bis 70% des Gehalts (24 Monate). Bayern: 18.000 EUR. Berlin: 2.000 EUR.

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