Änderungsabnahme (Tuning/Umbauten)
TÜV / DEKRA · §19 StVZO

TÜV / DEKRA · §19 StVZO
Vor dem Einbau: Hat das Teil ein Teilegutachten (TGA), eine ABE oder eine EWG-Genehmigung?
Einbau durch Fachwerkstatt (empfohlen) oder selbst — exakt nach Teilegutachten/ABE.
Termin bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Der Prüfer kontrolliert den fachgerechten Einbau.
Nach positiver Abnahme: Änderung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen (Zulassungsstelle).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Änderungsabnahme | 50–80 EUR |
| Eintragung (Zulassungsstelle) | Ca. 12 EUR |
| Ohne Abnahme: Bußgeld | 50–135 EUR + Betriebserlaubnis erlischt |
| Stilllegung (im Extremfall) | Sofortige Stilllegung möglich |
Teile ohne TGA/ABE = keine Abnahme möglich. Betriebserlaubnis erlischt!
Ohne Eintragung: Bußgeld 50–135 EUR. Bei Polizeikontrolle: Sofortige Stilllegung möglich.
Nicht nach Gutachten eingebaut? Der TÜV verweigert die Abnahme. Nacharbeiten!