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Änderungsabnahme (Tuning/Umbauten)

TÜV / DEKRA · §19 StVZO

Persönlich (Fahrzeug)TÜV Nord

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
50–80 EUR
🔧
Für
Tuning, Umbauten
⚠️
Ohne
Betriebserlaubnis erlischt!

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Teilegutachten prüfen

Vor dem Einbau: Hat das Teil ein Teilegutachten (TGA), eine ABE oder eine EWG-Genehmigung?

2

Teile einbauen

Einbau durch Fachwerkstatt (empfohlen) oder selbst — exakt nach Teilegutachten/ABE.

3

TÜV-Abnahme

Termin bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Der Prüfer kontrolliert den fachgerechten Einbau.

4

Eintragung im Fahrzeugschein

Nach positiver Abnahme: Änderung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen (Zulassungsstelle).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Änderungsabnahme50–80 EUR
Eintragung (Zulassungsstelle)Ca. 12 EUR
Ohne Abnahme: Bußgeld50–135 EUR + Betriebserlaubnis erlischt
Stilllegung (im Extremfall)Sofortige Stilllegung möglich

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Gutachten eingebaut

Teile ohne TGA/ABE = keine Abnahme möglich. Betriebserlaubnis erlischt!

❌ Abnahme vergessen

Ohne Eintragung: Bußgeld 50–135 EUR. Bei Polizeikontrolle: Sofortige Stilllegung möglich.

❌ Falscher Einbau

Nicht nach Gutachten eingebaut? Der TÜV verweigert die Abnahme. Nacharbeiten!

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Änderungsabnahme?
50–80 EUR bei TÜV/DEKRA. Plus ca. 12 EUR Eintragung bei der Zulassungsstelle.
Welche Umbauten brauchen eine Abnahme?
Alles mit Teilegutachten: Fahrwerk, Felgen (manche), Auspuff, Leistungssteigerung, Spoiler.
Was passiert ohne Abnahme?
Betriebserlaubnis erlischt! Bußgeld 50–135 EUR. Bei Polizeikontrolle: Stilllegung.
Brauchen ABE-Teile eine Abnahme?
Nein! ABE-Teile brauchen nur eine Eintragung bei der Zulassungsstelle (ca. 12 EUR).

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