Fahrzeugbewertung (Unfall/Versicherung)
TÜV / DEKRA · Gutachten

TÜV / DEKRA · Gutachten
TÜV, DEKRA, GTÜ oder freier Sachverständiger. Bei Unfall: EIGENEN Gutachter wählen (nicht den der Versicherung!).
Das Fahrzeug wird vom Sachverständigen begutachtet: Zustand, Schäden, Reparaturkosten, Marktwert.
Detailliertes Gutachten mit: Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Restwert, Nutzungsausfall.
Bei Unfall: Gegnerische Versicherung einreichen. Bei Verkauf: Als Wertnachweis. Bei Scheidung: Für Zugewinnausgleich.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Wertgutachten | 120–180 EUR |
| Unfallgutachten | Gegnerische Versicherung zahlt! |
| Kurzgutachten | 80–120 EUR |
| Kostenvoranschlag (Werkstatt) | Oft kostenlos (Alternative bei kleinen Schäden) |
Sie haben das Recht auf einen EIGENEN Gutachter. Der Versicherungsgutachter handelt im Interesse der Versicherung.
NICHT vor dem Gutachten reparieren! Der Schaden muss dokumentiert werden.
Gerade bei Totalschaden ist ein Gutachten WICHTIG — es bestimmt den Wiederbeschaffungswert.