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Fahrzeugbewertung (Unfall/Versicherung)

TÜV / DEKRA · Gutachten

Persönlich (Fahrzeug)TÜV Süd

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
120–180 EUR
📋
Für
Unfall, Versicherung
📜
Ergebnis
Wertgutachten

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Sachverständigen beauftragen

TÜV, DEKRA, GTÜ oder freier Sachverständiger. Bei Unfall: EIGENEN Gutachter wählen (nicht den der Versicherung!).

2

Fahrzeug vorführen

Das Fahrzeug wird vom Sachverständigen begutachtet: Zustand, Schäden, Reparaturkosten, Marktwert.

3

Gutachten erhalten

Detailliertes Gutachten mit: Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Restwert, Nutzungsausfall.

4

Gutachten verwenden

Bei Unfall: Gegnerische Versicherung einreichen. Bei Verkauf: Als Wertnachweis. Bei Scheidung: Für Zugewinnausgleich.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Wertgutachten120–180 EUR
UnfallgutachtenGegnerische Versicherung zahlt!
Kurzgutachten80–120 EUR
Kostenvoranschlag (Werkstatt)Oft kostenlos (Alternative bei kleinen Schäden)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Gutachter der Versicherung akzeptiert

Sie haben das Recht auf einen EIGENEN Gutachter. Der Versicherungsgutachter handelt im Interesse der Versicherung.

❌ Fahrzeug vor Gutachten repariert

NICHT vor dem Gutachten reparieren! Der Schaden muss dokumentiert werden.

❌ Kein Gutachten bei Totalschaden

Gerade bei Totalschaden ist ein Gutachten WICHTIG — es bestimmt den Wiederbeschaffungswert.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Fahrzeuggutachten?
120–180 EUR. Bei Unfall (Fremdverschulden): gegnerische Versicherung zahlt.
Wer zahlt das Gutachten bei Unfall?
Bei Fremdverschulden: Die gegnerische Versicherung. Sie dürfen Ihren eigenen Gutachter wählen.
Wann brauche ich ein Gutachten?
Bei Unfall, Versicherungsschaden, Verkauf, Scheidung (Zugewinnausgleich), Erbschaft.
Wer erstellt Fahrzeuggutachten?
TÜV, DEKRA, GTÜ oder freie öffentlich bestellte Sachverständige.

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