Oldtimer-Gutachten (H-Kennzeichen)
TÜV / DEKRA · §23 StVZO

TÜV / DEKRA · §23 StVZO
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. 2026: Baujahr 1996 oder älter.
Das Fahrzeug muss in einem guten, gepflegten Zustand sein: Weitgehend original oder zeitgenössisch umgebaut.
Termin bei einer Prüforganisation. Der Sachverständige prüft: Zustand, Originalität, Verkehrssicherheit.
Bei positivem Ergebnis: §23-Gutachten. Damit zur Zulassungsstelle für das H-Kennzeichen.
Zulassungsstelle: H-Kennzeichen beantragen. Kfz-Steuer: pauschal 46 EUR/Jahr. Freie Fahrt in allen Umweltzonen!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Oldtimer-Gutachten | 80–200 EUR |
| Vollwertgutachten (mit Bewertung) | 300–500 EUR |
| H-Kennzeichen (Zulassung) | Ca. 30–40 EUR |
| Kfz-Steuer (pauschal) | 46 EUR/Jahr (Pkw), 23 EUR/Jahr (Motorrad) |
| Versicherung (Oldtimer) | Oft günstiger als normal |
Moderne Umbauten (z. B. aktuelles Infotainment) können zum Verlust des H-Status führen.
Rost, technische Mängel, schlechte Substanz = kein Gutachten. Erst restaurieren!
Auch Oldtimer brauchen eine gültige HU. Das H-Kennzeichen befreit NICHT von der HU-Pflicht.