Amts Deutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
🌳

Baumfällgenehmigung beantragen

Umweltamt · Naturschutz

Schriftlich / PersönlichUmweltbundesamt

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
25–85 EUR
Fällzeitraum
1. Okt – 28. Feb
🌳
Ersatz
Pflicht

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Baumschutzsatzung prüfen

Jede Kommune hat eigene Regeln: Ab welchem Stammumfang ist ein Baum geschützt? (Häufig: 80–100 cm in 1,30 m Höhe).

2

Antrag einreichen

Beim Umweltamt oder Grünflächenamt Ihrer Kommune. Fotos, Lageplan und Begründung beilegen.

3

Prüfung

Das Amt prüft vor Ort: Ist der Baum geschützt? Ist die Fällung gerechtfertigt? Max. 3 Wochen Bearbeitungszeit.

4

Genehmigung mit Auflagen

Bei Genehmigung: Oft Ersatzpflanzung (1–3 Bäume) als Auflage. Fällung nur im erlaubten Zeitraum (Okt–Feb).

5

Fällung durchführen

Fachfirma beauftragen. Fällzeitraum: 1. Oktober bis 28. Februar (Brutschutz, BNatSchG §39).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Genehmigungsgebühr25–85 EUR
Baumgutachten (falls nötig)150–500 EUR
Fällung durch Fachfirma200–2.000 EUR (je nach Größe)
Ersatzpflanzung50–500 EUR pro Baum
Bußgeld ohne GenehmigungBis 50.000 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Genehmigung gefällt

Bußgeld bis 50.000 EUR + Ersatzpflanzung + ggf. Strafanzeige bei geschützten Arten.

❌ Außerhalb des Fällzeitraums

Zwischen März und September ist das Fällen verboten (Brutschutz). Bußgeld!

❌ Ersatzpflanzung nicht erfüllt

Die Auflage muss innerhalb der gesetzten Frist erfüllt werden. Sonst: Ordnungsgeld.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wann darf ich Bäume fällen?
Nur vom 1. Oktober bis 28. Februar (BNatSchG §39, Brutschutz).
Ab wann brauche ich eine Genehmigung?
Je nach Kommune: Ab 80–100 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe. Prüfen Sie die lokale Baumschutzsatzung.
Was kostet die Genehmigung?
25–85 EUR. Plus ggf. Gutachten (150–500 EUR) und Fällung (200–2.000 EUR).
Muss ich einen Ersatzbaum pflanzen?
Oft ja. 1–3 Bäume pro gefälltem Baum, Art und Standort vom Amt vorgegeben.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden