Baumfällgenehmigung beantragen
Umweltamt · Naturschutz

Umweltamt · Naturschutz
Jede Kommune hat eigene Regeln: Ab welchem Stammumfang ist ein Baum geschützt? (Häufig: 80–100 cm in 1,30 m Höhe).
Beim Umweltamt oder Grünflächenamt Ihrer Kommune. Fotos, Lageplan und Begründung beilegen.
Das Amt prüft vor Ort: Ist der Baum geschützt? Ist die Fällung gerechtfertigt? Max. 3 Wochen Bearbeitungszeit.
Bei Genehmigung: Oft Ersatzpflanzung (1–3 Bäume) als Auflage. Fällung nur im erlaubten Zeitraum (Okt–Feb).
Fachfirma beauftragen. Fällzeitraum: 1. Oktober bis 28. Februar (Brutschutz, BNatSchG §39).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Genehmigungsgebühr | 25–85 EUR |
| Baumgutachten (falls nötig) | 150–500 EUR |
| Fällung durch Fachfirma | 200–2.000 EUR (je nach Größe) |
| Ersatzpflanzung | 50–500 EUR pro Baum |
| Bußgeld ohne Genehmigung | Bis 50.000 EUR |
Bußgeld bis 50.000 EUR + Ersatzpflanzung + ggf. Strafanzeige bei geschützten Arten.
Zwischen März und September ist das Fällen verboten (Brutschutz). Bußgeld!
Die Auflage muss innerhalb der gesetzten Frist erfüllt werden. Sonst: Ordnungsgeld.