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Brunnen bohren (wasserrechtliche Genehmigung)

Umweltamt · Wasserwirtschaft

SchriftlichUBA Wasser

📋 Auf einen Blick

💰
Genehmigung
25–300 EUR
💧
Bohrung
800–6.000 EUR
⚠️
Ohne
50.000 EUR Bußgeld

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Genehmigungspflicht prüfen

In den meisten Bundesländern: Anzeigepflicht beim Umweltamt VOR der Bohrung. In einigen: volle Genehmigung nötig. Immer vorher fragen!

2

Antrag beim Umweltamt

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeige. Lageplan, Bohrtiefe, Entnahmemenge angeben.

3

Genehmigung abwarten

Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen. Das Amt prüft: Grundwasserschutz, Trinkwasserschutzgebiete, Nachbarrechte.

4

Fachfirma beauftragen

Bohrung nur durch zertifizierte Brunnenbauer (§30 WHG). Kosten: 800–6.000 EUR je nach Tiefe und Bodenbeschaffenheit.

5

Brunnen melden

Nach Fertigstellung: Rückmeldung an das Umweltamt mit Bohrprotokoll und Wasseranalyse.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Genehmigung/Anzeige25–300 EUR
Bohrung (Rammbrunnen, 7 m)800–1.500 EUR
Bohrung (Bohrbrunnen, 15+ m)3.000–6.000 EUR
Wasseranalyse50–200 EUR
Bußgeld ohne GenehmigungBis 50.000 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Anzeige gebohrt

Bußgeld bis 50.000 EUR + ggf. Rückbau des Brunnens.

❌ Trinkwasserschutzgebiet nicht geprüft

In Schutzzonen ist das Bohren meist verboten. Vorher beim Amt nachfragen!

❌ Nicht zertifizierte Firma beauftragt

Bohrungen dürfen nur von zertifizierten Brunnenbauern durchgeführt werden (§30 WHG).

❓ Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Genehmigung für einen Gartenbrunnen?
Ja! Mindestens eine Anzeige beim Umweltamt ist Pflicht. In vielen Bundesländern: volle Genehmigung.
Was kostet ein Gartenbrunnen?
Genehmigung: 25–300 EUR. Bohrung: 800–6.000 EUR je nach Tiefe.
Darf ich Brunnenwasser trinken?
Grundsätzlich nein. Nur nach Wasseranalyse und Freigabe durch das Gesundheitsamt.
Was passiert ohne Genehmigung?
Bußgeld bis 50.000 EUR + ggf. Rückbau des Brunnens.

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