Brunnen bohren (wasserrechtliche Genehmigung)
Umweltamt · Wasserwirtschaft

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In den meisten Bundesländern: Anzeigepflicht beim Umweltamt VOR der Bohrung. In einigen: volle Genehmigung nötig. Immer vorher fragen!
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeige. Lageplan, Bohrtiefe, Entnahmemenge angeben.
Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen. Das Amt prüft: Grundwasserschutz, Trinkwasserschutzgebiete, Nachbarrechte.
Bohrung nur durch zertifizierte Brunnenbauer (§30 WHG). Kosten: 800–6.000 EUR je nach Tiefe und Bodenbeschaffenheit.
Nach Fertigstellung: Rückmeldung an das Umweltamt mit Bohrprotokoll und Wasseranalyse.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Genehmigung/Anzeige | 25–300 EUR |
| Bohrung (Rammbrunnen, 7 m) | 800–1.500 EUR |
| Bohrung (Bohrbrunnen, 15+ m) | 3.000–6.000 EUR |
| Wasseranalyse | 50–200 EUR |
| Bußgeld ohne Genehmigung | Bis 50.000 EUR |
Bußgeld bis 50.000 EUR + ggf. Rückbau des Brunnens.
In Schutzzonen ist das Bohren meist verboten. Vorher beim Amt nachfragen!
Bohrungen dürfen nur von zertifizierten Brunnenbauern durchgeführt werden (§30 WHG).