Einleitgenehmigung (Gewässerbenutzung)
Umweltamt · Wasserwirtschaft

Umweltamt · Wasserwirtschaft
Welche Art der Benutzung? Einleitung, Entnahme, Aufstau, Ableitung. Jede Benutzung braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Formaler Antrag mit allen technischen Unterlagen bei der Unteren Wasserbörde (Landratsamt oder Kreis).
Die Behörde prüft: Gewässerverträglichkeit, Grenzwerte, Umweltauswirkungen. Dauer: 3–6 Monate.
Wasserrechtliche Erlaubnis mit Auflagen: Grenzwerte, Überwachungspflichten, Berichtspflichten.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Mindestgebühr | Ca. 200 EUR |
| Standardgenehmigung | 500–5.000 EUR |
| Komplexe Anlagen | 5.000–30.000 EUR |
| Gutachten | 2.000–20.000 EUR |
| Überwachung (jährlich) | 500–5.000 EUR |
Illegale Gewässerverschmutzung: Bußgeld + Straftat (§324 StGB).
Bei Verstoß gegen Auflagen: Bußgeld, Widerruf der Erlaubnis, Sanierungspflicht.
In die Kanalisation = Indirekt (Kommune regelt). In ein Gewässer = Direkt (wasserrechtliche Erlaubnis!).