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Einleitgenehmigung (Gewässerbenutzung)

Umweltamt · Wasserwirtschaft

SchriftlichUBA Abwasser

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
100–30.000 EUR
💧
Für
Gewässereinleitung
Dauer
3–6 Monate

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Gewässerbenutzung bestimmen

Welche Art der Benutzung? Einleitung, Entnahme, Aufstau, Ableitung. Jede Benutzung braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis.

2

Antrag bei der Unteren Wasserbürde

Formaler Antrag mit allen technischen Unterlagen bei der Unteren Wasserbörde (Landratsamt oder Kreis).

3

Prüfung

Die Behörde prüft: Gewässerverträglichkeit, Grenzwerte, Umweltauswirkungen. Dauer: 3–6 Monate.

4

Erlaubnis erhalten

Wasserrechtliche Erlaubnis mit Auflagen: Grenzwerte, Überwachungspflichten, Berichtspflichten.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
MindestgebührCa. 200 EUR
Standardgenehmigung500–5.000 EUR
Komplexe Anlagen5.000–30.000 EUR
Gutachten2.000–20.000 EUR
Überwachung (jährlich)500–5.000 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Genehmigung eingeleitet

Illegale Gewässerverschmutzung: Bußgeld + Straftat (§324 StGB).

❌ Grenzwerte überschritten

Bei Verstoß gegen Auflagen: Bußgeld, Widerruf der Erlaubnis, Sanierungspflicht.

❌ Indirekt- und Direkteinleitung verwechselt

In die Kanalisation = Indirekt (Kommune regelt). In ein Gewässer = Direkt (wasserrechtliche Erlaubnis!).

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Einleitgenehmigung?
100–30.000 EUR je nach Umfang. Mindestgebühr ca. 200 EUR.
Wer braucht eine Einleitgenehmigung?
Jeder, der Abwasser direkt in ein Gewässer einleitet: Industrie, Gewerbe, Kläranlagen.
Wie lange dauert das Verfahren?
3–6 Monate. Bei UVP-pflichtigen Vorhaben länger.
Was ist die Abwasserverordnung?
Bundeseinheitliche Grenzwerte für Abwassereinleitungen. Die Anhänge regeln branchenspezifische Werte.

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