Immissionsschutzgenehmigung (BImSchG)
Umweltamt · Gewerbliche Anlagen

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4. BImSchV: Anlage genehmigungspflichtig? Vereinfachtes (§19) oder förmliches Verfahren (§10)?
Informelles Gespräch mit der Behörde VOR der Antragstellung. Klärt Anforderungen und Unterlagen.
Alle Unterlagen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde einreichen (meist Regierungspräsidium oder Kreis).
Förmliches Verfahren: Öffentliche Auslegung (1 Monat), Einwendungen, ggf. Erörterungstermin.
Mit Auflagen: Emissionsgrenzwerte, Betriebszeiten, Überwachungspflichten.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Vereinfachtes Verfahren | Hunderte EUR |
| Förmliches Verfahren | Tausende EUR |
| Gutachten (Lärm, Luft) | 5.000–50.000 EUR |
| UVP (falls erforderlich) | 10.000–100.000+ EUR |
Illegaler Anlagenbetrieb: Bußgeld, Stilllegung, strafrechtliche Konsequenzen.
Bei Verstoß gegen Auflagen: Nachbesserung, Bußgeld, ggf. Widerruf der Genehmigung.
Ohne professionelle Emissions- und Lärmgutachten wird der Antrag abgelehnt.